Hallo und danke für die Antwort.
Leider beschränkt sich der verhandelnde Betrag auf ca. 250,-€.
Im Detail geht es um eine Mietminderung, die Anfang Juni angekündigt
wurde wegen Baumaßnahmen und andere bestehende Mängel. Im Mai bat
der Beklagte um einen Termin, der vom Vermieter nicht wahrgenommen wurde. Anfang Juni verfasste der Beklagte nach fruchtlosen wiederholten telefonischen Anfragen einen Mahnbrief und gab ihn persönlich ab wegen dem Stempel. Der Brief beinhaltet Mietminderung von Mai an. Im Juli setzte der Beklagte die Ankündigung um und gab außerdem zu verstehen, dass ihm das Recht zusteht, weiterhin bis Beendigung der Baumaßnahme Miete zu mindern. Er bekam erst im September, nach Beendigung der Maßnahme, Antwort.
Unter anderen billigte der Vermieter eine Mietminderung von 15% ( der
Kaltmiete!!! ). Es sind aber zwei Baumaßnahmen zur gleichen Zeit
durchgeführt worden. 15% sind da zu wenig.
Der Vermieter klagte im September die Mietteile vom Monat Juli ein.
Der Beklagte hat aber Mietteile vom Mai, Juni und Juli einbehalten.
Es sind darüber hinaus noch mehr Punkte, die der Richter nicht
berücksichtigte. Schriftliche Aussagen von Nachbarn sind angeblich
nicht zulässig!?
Ist es richtig, wenn der Richter eine schriftliche Ankündigung der Mietminderung ignoriert und nur den Monat Juli verhandelt?
Wenn es zu einem Urteil kommt, und der Richter nach dem Protokoll
geht soll der Beklagte die Hälfte der Kosten tragen, das heißt, er hat zur Hälfte Recht.
war es das??? Ist das Recht so ungerecht?
Liebe Grüße, rmhf