Angenommen, A hat einen Untermietvertrag mit B.
B ist alleiniger Hauptmieter.
Nun möchte B vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist ausziehen.
Falls B nun einen Nachmieter findet und der Vermieter dem vorzeitigen Auszug zustimmt, was würde mit dem Untermietvertrag zwischen A und B passieren?
Wäre dieser, ohne jegliche Frist, mit dem Auszug von A aufgelöst, auch wenn dies zum erheblichen Nachteil gegenüber B verliefe?
Hätte B einen Anspruch auf eine Fortsetzung des Untermietverhältnisses gegenüber A oder dem Nachmieter?
Hallo,
da kome ich nicht mit. Wer ist der Untermieter - A oder B?
Gruß,
Max
Entschuldigung, ich bin selbst schon ganz verwirrt. So ist es richtig:
Angenommen, A hat einen Untermietvertrag mit B.
B ist alleiniger Hauptmieter.
Nun möchte B vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist ausziehen.
Falls B nun einen Nachmieter findet und der Vermieter dem vorzeitigen Auszug zustimmt, was würde mit dem Untermietvertrag zwischen A und B passieren?
Wäre dieser, ohne jegliche Frist, mit dem Auszug von B aufgelöst, auch wenn dies zum erheblichen Nachteil gegenüber A verliefe?
Hätte A einen Anspruch auf eine Fortsetzung des Untermietverhältnisses gegenüber B oder dem Nachmieter?
Also B wäre der Hauptmieter, A wäre der Untermieter.
Hallo!
Vielleicht hilft das hier?
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merk…
Gruß,
max
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