Muellentsorgungskosten in Betriebskosten?

moin!

im mietvertrag steht folgendes:
die mtl. zahlungverpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen: grundmiete fuer die wohnung von xEUR . inkl stellplat
zzgl. vorauszaglung fuer heizung/kalt-warmwasser/betriebskosten i.s. Paragraph 19 abs. 2 satz 2 wofg i. v. mit 1, 2 betr. kv. in hoehe von xEUR.

mir stellt sich jetzt die frage, wo ich da erkennen kann, welche kosten in meiner zahlung enthalten sind und welche nicht. ich speile speziell auf muelentsorgungskosten an. vielleicht weiss da ja jemand was zu?
auf eine antwort freue ich mich shcon! DANKE

Mfg Cage

Moin,
Wo es steht?

Paragraph 19 abs. 2 satz 2 wofg i. v. mit 1, 2 betr. kv

Da.

vnA

Moin,
warum falsch?
Gem. BGB beinhaltet die Miete auch die Betriebskosten. Diese KÖNNEN auf den Mieter übertragen werden. Müssen aber nicht und sind dann, wenn sie nicht übertragen wurden nun mal Bestandteil der vereinbarten Miete.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__556.html
Wenn in der Übertragung nur Müll steht, dann gilt auch nur Müll, sprich: Die Betriebskosten verbleiben beim Vermieter.
Im vorliegenden hypothetischen Fall sind die Details in der Auflistung der BetrKV http://bundesrecht.juris.de/betrkv/__2.html nachzulesen.
Entscheidend für eine verbindliche Aussage ist auch, wann der Mietvertrag abgeschlossen wurde und ob in der Zwischenzeit möglicherweise eine Novellierung des WoFG stattgefunden hat.
Juristisch wäre dann möglicherweise zu prüfen wie ein ‚i.V.mit‘
zu werten ist, wenn der Ausgangsparagraph nicht existent ist.
Als ianal neige ich zu der Ansicht, dass dann der gesamte Ausdruck seine Wirksamkeit verliert.

So einfach wie Du es beschrieben hast, ist es möglicherweise auch nicht.

vnA