Hallo,
wenn man dem Vermieter mehrmals schriftlich auf Mängel in der Wohnung (Schimmelpilz) aufmerksam macht und er sich aber nicht meldet und schon gar nicht die Mängel beseitigt und man dann eine Mietminderung macht, kann man die einbehaltene Miete bei Auszug der Wohnung (die Mängel werden bis dato immer noch nicht beseitigt) behalten oder muss man sie zurückzahlen?
Vielen Dank
Herzlichst…Aleks
Moin,
wird die Miete um einen Betrag x gemindert - sofern und solange diese Minderung in ihrem Umfang berechtigt ist - kann der Mieter den Betrag immer behalten. Es ist quasi eine „Entschädigung“ für verminderte Wohnqualität.
Gruß,
Ingo
Moin,
außer der VM weist nach, dass die Mietminderung unberechtigt war. Dann muss man den geminderten Betrag nachzahlen. Ggf. wird auch noch nachgewiesen, dass der M Verursacher des Schadens war, etwa durch falsches Nutzerverhalten, dann muss man möglicherweise auch noch Schadenersatz leisten.
vnA
Moin,
darum schrieb ich „sofern und solange diese Minderung in ihrem Umfang berechtigt ist“ 
Gruß,
Ingo
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