Weiße Wände als Zusatz im Mietvertrag

Hallo,

da ich mir auf diese Frage keinen Reim machen kann, möchte ich euch mal um euer Wissen bitten. Ich habe letztens gehört, das viele Vermieter den Zusatz „… bei Auszug hat die Übergabe der Wohnung mit weißen Wänden zu erfolgen“ in ihrem Mietvertrag rein schreiben. So, das ist doch eine Auslegungssache. Klar, wenn jemand sich die Zimmerwand in pink gestrichen hat, so muß er dieser auch wieder zurück streichen. Was ist aber mit Räumen wie z.B. die Küche. Welche aufgrund von Gebrauch und Wärmeentwicklung z.B. über dem Kühlschrank angegraut ist? Dies sind nach meiner Auffassung normale Gebrauchsspuren. Also muss hier nicht getrichen werden. Oder?

Würde mich sehr freuen, wennn jemand eine aussagekräftige Meinung zu diesem Thema hat. Vielen Dank.

der Marc :smile:

Hallo,

Was ist aber mit Räumen wie z.B. die Küche. Welche aufgrund
von Gebrauch und Wärmeentwicklung z.B. über dem Kühlschrank
angegraut ist? Dies sind nach meiner Auffassung normale
Gebrauchsspuren. Also muss hier nicht getrichen werden. Oder?

Klar sind es normale Gebrauchsspuren. Und diese hätte der Vermieter selbstverständlich gerne beseitigt, bevor er die Wohnung wieder vermietet :wink:

Wer ist denn laut Mietvertrag für die Schönheitsreparaturen verantwortlich? Man kann da wählen zwischen Mieter und Vermieter. Wenn der Vermieter dafür zuständig ist, könne man vielleicht mit der Auslegung „tja das wird halt grau“ durchkommen. Ist der Mieter zuständig, dann muss meiner Meinung nach auch die Wand über dem Kühlschrank oder wo auch immer beim Auszug ohnehin frisch gestrichen sein.

Schöne Grüße

Petra

Guten Tag,

Meines Wissens ist die konkrete Festschreibung der Wandfarbe nicht zulässig bzw. wurde vom BGH in einer der vielen Entscheidung zu Schönheitsreparaturen gekippt.
Dies trifft jedoch nicht zu, wenn die Wände in „sehr auffälligen“ Farben gestrichen sind, wie z.B. das von Dir zitierte pink!

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