Studentenwohnheim, Vertragsverlängerung

Hallo,
ich habe gehört das es in Studentenwohnheimen dazu kommen kann, dass ein Mietvertrag automatisch um ein Jahr verlängert wird und dass man dort trotzdem die normalen 3 Monate Kündigungsfrist einhalten muss.
Das würde ja heißen, das man im Prinzip, wenn man einen solchen Vertrag unterzeichnet haben sollte nur eine Möglichkeit hätte im Jahr zu Kündigen. Wäre ein solcher Vertrag Rechtsgültig?
MfG
Ben

Hallo Ben,

für Studentenwohnheime gelten tatsächlich andere Regeln. Das ergibt sich aus § 549 BGB:

http://dejure.org/gesetze/BGB/549.html

Üblicherweise richtet sich allerdings die Vertragszeit m.W. nach den Semestern. Ansonsten wäre es ja tatsächlich möglich, dass man unsinnigerweise an den Vertrag gebunden wäre, obwohl man bereits im Wintersemester sein Studium abgeschlossen hat.

Gruß!

Horst