Angenommen Mieter A müsste zum ersten mal in seinem Leben etwas nachzahlen, was durch den kalten winter sehr schnell erklärbar ist und auch der Betrag hielte sich in Grenzen.
Daher schaut er sich die Abrechnung für 2008 genauer an und wundert sich über mehrere Sachen.
Wie kann in einem Umlageschlüssel eine Anzahl Wohnungen von 15,713 heraus kommen?
Ist ein Posten genannt „Wartung TG-Tor §35a EStG“ überhaupt umlagefähig?
Sollte er sich die Hausmeisterkosten von ca 5000 Euro im Jahr daher auch besser mal aufschlüsseln lassen?
Wie kann in einem Umlageschlüssel eine Anzahl Wohnungen von
15,713 heraus kommen?
Das kommt schon mal vor, wenn eine Wohnung eine Zeit lang leer stand. Je nach den örtlichen Vorschriften sind dann für diese Zeit z.B. keine Müllgebühren fällig. Oder es wurde umgebaut, also eine Wohnung geteilt oder zwei zusammengelegt. Das kommt aber eher selten vor.
Ist ein Posten genannt „Wartung TG-Tor §35a EStG“ überhaupt
umlagefähig?
Ist zwar seltsam formuliert, sind aber wahrscheinlich normale Wartungskosten (35a EStG regelt haushaltsnahe Dienstleistungen), die…
Sollte er sich die Hausmeisterkosten von ca 5000 Euro im Jahr
daher auch besser mal aufschlüsseln lassen?
… nicht vom Hausmeister durchgeführt wurden. Klingt nach einem 400-Euro-Job. Bei 16 Einheiten plus TG dürfte das im Rahmen liegen, kommt aber immer darauf an, welche Arbeiten er durchführt.
Bei leerstehenden Wohnungen trägt der Vermieter alle
anfallenden Nebenkosten, die anfallenden Kosten dürfen nicht
auf die Mieter umgelegt werden.
Genau das war auch das, was ich meiner VMin erst mal erklärt hab
Wegen der Wohnungsanzahl (?) einfach nachfragen.
Für den Editor/Fragesteller bzgl. der Kommazahl in der Abrechnung:
Alle Wohnungen nach Personen pro Monat durch eine Wohnungsleerstandsübersicht - die der VM rausgeben muß - ausrechnen, dann kannst Du Deinen Anteil berechnen.
Bei leerstehenden Wohnungen trägt der Vermieter alle
anfallenden Nebenkosten, die anfallenden Kosten dürfen nicht
auf die Mieter umgelegt werden.
daher hatte ich ja speziell die Müllgebühren angeführt. Bei uns kann man die Tonne abmelden, wenn die Wohnung leersteht und dann kommen solch seltsamme Zahlen in der Abrechnung vor. Wenn nur 15,x Anteile bezahlt wurden, würde die eine Einheit, die teilweise leer stand zu viel bezahlen, wenn durch z.B. 16 geteilt würde.
Alle Wohnungen nach Personen pro Monat durch eine
Wohnungsleerstandsübersicht - die der VM rausgeben muß -
ausrechnen, dann kannst Du Deinen Anteil berechnen.
Hmm, gebe doch mal die Quelle für diese Vermutung an.