da gibt´s doch die Regel, Mieterhöhung max. alle 3(?) Jahre und zusätzlich noch weitere Bedingungen.
Mich interessieren jetzt weniger die weiteren Bedingungen, sondern:
Wann kann der Vermieter nach einem Mieterwechsel erstmals erhöhen ?
Auch erst 3 Jahre nach Einzug des Mieters ?
da gibt´s doch die Regel, Mieterhöhung max. alle 3(?) Jahre
und zusätzlich noch weitere Bedingungen.
Mich interessieren jetzt weniger die weiteren Bedingungen,
sondern:
Wann kann der Vermieter nach einem Mieterwechsel erstmals
erhöhen ?
Auch erst 3 Jahre nach Einzug des Mieters ?
Hallo jwd,
das mit den drei Jahren stimmt so nicht. Damit ist die Bedingung gemeint, dass sich innerhalb von drei Jahren die Miete nicht um mehr als 20% erhöhen darf. Ansonsten gilt, dass die Miete die vergangenen 15 Monate unverändert war.
Falls es sich um öffentlich geförderten Wohnraum handelt, ist eine Mietanpassung sowieso jeweils zum Jahresanfang vorgeschrieben, selbst wenn man erst einen Monat dort wohnt.