Wann ist eine 1. Mieterhöhung durchsetzbar ?

Hallo,

da gibt´s doch die Regel, Mieterhöhung max. alle 3(?) Jahre und zusätzlich noch weitere Bedingungen.
Mich interessieren jetzt weniger die weiteren Bedingungen, sondern:
Wann kann der Vermieter nach einem Mieterwechsel erstmals erhöhen ?
Auch erst 3 Jahre nach Einzug des Mieters ?

Danke + Grüße
jwd

da gibt´s doch die Regel, Mieterhöhung max. alle 3(?) Jahre
und zusätzlich noch weitere Bedingungen.
Mich interessieren jetzt weniger die weiteren Bedingungen,
sondern:
Wann kann der Vermieter nach einem Mieterwechsel erstmals
erhöhen ?
Auch erst 3 Jahre nach Einzug des Mieters ?

Hallo jwd,

das mit den drei Jahren stimmt so nicht. Damit ist die Bedingung gemeint, dass sich innerhalb von drei Jahren die Miete nicht um mehr als 20% erhöhen darf. Ansonsten gilt, dass die Miete die vergangenen 15 Monate unverändert war.

http://dejure.org/gesetze/BGB/558.html

Falls es sich um öffentlich geförderten Wohnraum handelt, ist eine Mietanpassung sowieso jeweils zum Jahresanfang vorgeschrieben, selbst wenn man erst einen Monat dort wohnt.

Gruß!

Horst

super, dank Dir !