muss ein mieter dem vermieter mitteilen oder um erlaubnis fragen, wenn dieser in der wohnung einen beruf ausübt *zb. kinderbetreuung* ?
muss ein mieter dem vermieter mitteilen oder um erlaubnis
fragen, wenn dieser in der wohnung einen beruf ausübt *zb.
kinderbetreuung* ?
ja
http://www.ra-kassing.de/miete/gewerbe/geweralg.htm
Für die berufliche Kinderbetreuung sind aiverse Bescheinigungen notwendig
http://www.rund-ums-baby.de/kinderbetreuung/beitrag…
Hallo,
ein Mieter muss dies generell dem Vermieter mitteilen, da aus der privaten Nutzung eine gewerbliche Nutzung des Wohnraums durch die Einrichtung einer Kinderbetreuung gegen Entgeld wird. Es kann in einem solche Falle auch sein, dass die Miete verändert wird.
Teilt man dies nicht mit, verstößt man gegen den geschlossenen Mietvertrag, da dieser meist die Klausel enthält, dass die Wohnung nur privat genutzt wird.
Also, unbedingt mit dem Vermieter in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Saxony88