Hallo,
falls ein Vermieter nach Auszug des Mieters
die Wohnung komplett saniert, kann er dann
Geld für Renovierungsarbeiten verlangen. Welche
gemacht werden müssten falls nicht saniert wird.
vielen Dank für Antworten Lazarus
Hallo,
falls ein Vermieter nach Auszug des Mieters
die Wohnung komplett saniert, kann er dann
Geld für Renovierungsarbeiten verlangen. Welche
gemacht werden müssten falls nicht saniert wird.
vielen Dank für Antworten Lazarus
Hallo,
falls ein Vermieter nach Auszug des Mieters
die Wohnung komplett saniert, kann er dann
Geld für Renovierungsarbeiten verlangen. Welche
gemacht werden müssten falls nicht saniert wird.
Ja, kann er:
http://www.anwaltonline.com/show.asp?x=recht/schoenh…
Demnach bleibt der Anspruch grundsätzlich bestehen, aber um eine ungerechtfertigte Bereicherung des Mieters zu vermeiden, wird der Ausgleich in Geld umgewandelt, wenn die Endrenovierung sinnlos wäre. Dabei wird als Maßstab die Eigenleistung herangezogen und mit 10€ pro Std. angesetzt plus Materialkosten.
Gruß
Maja