Wohnungsschlüssel vor Abschluss des Mietvertrages

Angenommen, Ehepaar P. hat eine neue Wohnung gefunden und sie wollen dort schon mal ein bisschen Streichen und Möbel reinbringen.

Sie haben mit der Vermieterin noch keinen Mietvertrag abgeschlossen, da sie schauen müssen, wann sie einziehen, spätestens zumindest am 01.09., kann auch früher sein, sie suchen jedoch noch nach Nachmietern.

Gestern hat die Vermieterin dem Ehepaar die Wohnungschlüssel ausgehändigt, die sie behalten können, wegen Tapezieren und so.
Würde denn schon ein Vertrag entstehen, kann man einen Mietvertrag auch mündlich abschließen?
Könnte die Vermieterin irgend welche Kosten fordern, oder ist dies erst möglich, sobald der Vertrag gemacht ist?

Hallo

da hat man ja eine sehr nette Vermieterin gefunden.
Ein Vertrag kann auch mündlich gemacht werden.
Wichtig ist jedoch: will man tatsächlich in die Wohnung einziehen?
Wenn ja, sollte man den schriftlichen Vertrag abschließen, auch zur Sicherheit für sich selbst (und den Vermieter) mit der Maßgabe, dass vor Mietbeginn die Renovierung gestattet ist und ggf. für diese Zeit nur die verbrauchten Kosten für Wasser, ggf. Müll sowie Strom zu zahlen sind.

Auch kann man vereinbaren, dass der Einzug ggf. vor dem 1.9. erfolgt.

Gruß

Also ich hab das auch so gemacht.
Ich habe zur VMin gesagt, daß ich ab 1.1. eine Wohnung brauche und nicht schon im Dezember. Auf meine Frage hin, ob es ok wäre, wenn ich die Zeit bis Januar schon für die Renovierung nutzen würde, sagte sie „Ja“. Dann wurde im Mietvertrag festgehalten, daß ich für den Dezember keine Miete zahlen muß. Ich hab dann nur die NK für Dez. gezahlt und fertig. War ganz praktisch, weil ich mir Zeit lassen konnte und im Januar eine renovierte Bude hatte :smile:

Hallo,

Angenommen, Ehepaar P. hat eine neue Wohnung gefunden und sie
wollen dort schon mal ein bisschen Streichen und Möbel
reinbringen.

Sie haben mit der Vermieterin noch keinen Mietvertrag
abgeschlossen, da sie schauen müssen, wann sie einziehen,
spätestens zumindest am 01.09., kann auch früher sein, sie
suchen jedoch noch nach Nachmietern.

Gestern hat die Vermieterin dem Ehepaar die Wohnungschlüssel
ausgehändigt, die sie behalten können, wegen Tapezieren und
so.

Ein Großteil von Problemen, die hier geschildert werden, entsteht, weil von Anfang an nicht Klares schriftlich vereinbart wird.
Man könnte doch einen Mietvertrag abschließen und Fragen, die hier jetzt gestellst werden, mit dem VM klären.
Man könnte insbesonder klären, ab wann eigentlich Miete zu bezahlen ist. Man könnte alle evtl. Zugeständnisse, Sondervereinbarungen, Stichtag für Umlagen etc. schriftlich mit dem VM festhalten und unterschreiben lassen.

Im Moment sieht es so aus, als ob man an einen großzügigen VM. geraten ist. Das kann sich nach dem Einzug aber schnell mit Nachforderungen ändern.
Lege grundsätzlich das sog. „Schweinehundprinzip“ zugrunde (meine Erfahrung).
Alles was jetzt unklar ist, kann einen später Ärger und Geld kosten.
Glasklare Verhältnise und Unterschriften haben noch nie geschadet.

Gruß:
Manni