Einbehaltung der Kaution als Sicherheit in WG?

Guten Tag,

Jemand (A)
wohnt in einer Wohngemeinschaft zusammen mit einem Mädchen (B)

  • es handelt sich also um eine 2er - WG.
    Derjenige (A) ist auch als Mieterin in dem Mietvertrag vermerkt und hat am Anfang eine Kaution in Höhe von 235 Euro gezahlt. Vor dieser Person (A) hat schon ein anderes Mädchen © in der WG gewohnt und ist dann ausgezogen. Mit der Kaution wurde das ganze am Anfang so geregelt, das diese auf ein Konto des Vermieters gezahlt wurde (jede Mietpartei 235 Euro). Person A hat dann als Nachfolgerin für die Vormieterin © ihr direkt die 235 Euro überwiesen. Nun hat Person A vor auszuziehen. Die Kündigung hat A bereits an den Vermieter geschickt und sie wurde auch bestätigt. Ab dem 01.08.2009 endet das Mietverhältnis. Die Mitbewohnerin (B) von A bleibt jedoch in der Wohnung alleine wohnen. Nun geht es um die Kaution die Person A gezahlt hat. Person B will die Kaution einbehalten mit dem Argument, dass sie dadurch eine Sicherheit hat wenn die Betriebskostenabrrechnung Ende 2010 kommt. Der Vermieter hat Person A in einer Bestätigung für die Kündigung geschrieben, dass beide (A+B) evtl. Nachzahlungen untereinander ausmachen sollen. Bis 2010 will sie Person A also seinen Teil der Kaution nicht auszahlen. Da Person A aber auf die Zahlung angewiesen ist (neue Wohnung = neue Kaution) und sich auch nicht vorstellen kann, das sie das Recht dazu hat, ihm einfach die Kaution nicht auszuzahlen, nun die Frage: Gibt es für Person A eine Möglichkeit an seine Kaution heranzukommen? Ist das rechtens was Person B machen will?
    Person B hat A auch angeboten, dass A eine Bürgschaft von seinen Eltern hinterlege, was A jedoch nicht möchte da seine Eltern mit der ganzen Sache rein gar nichts zu tun haben. Außerdem steht noch die Frage, ob Person B so etwas überhaupt verlangen kann.

Was denkt ihr darüber? Hat Person B Recht oder gibt es für A eine Möglichkeit an die Kaution (noch vor Ende 2010) heranzukommen?

Liebe Grüße,
PudelAli

Hi,

Was denkt ihr darüber? Hat Person B Recht oder gibt es für A
eine Möglichkeit an die Kaution (noch vor Ende 2010)
heranzukommen?

um es kurz zu machen, ich denke B hat recht.
Das Ganze ist aber ein Stück weit einzelfallabhängig und letzte Klarheit erhält A nur wenn er klagt.
Persönlich würde ich wegen der geringen Chancen und weil ich B’s Ansinnen für gerechtfertigt halte nicht klagen.

Gruß Stefan

Hi,

Jemand (A)
wohnt in einer Wohngemeinschaft zusammen mit einem Mädchen (B)

  • es handelt sich also um eine 2er - WG.

Schön, also eine (Wohn-) GBR, wenn beide im hauptmietvertrag als M eingetragen sind, sonst ist es eine WG mit Untermeitverhältnis.

Derjenige (A) ist auch als Mieterin in dem Mietvertrag
vermerkt und hat am Anfang eine Kaution in Höhe von 235 Euro
gezahlt.

An den VM oder an B?

Vor dieser Person (A) hat schon ein anderes Mädchen
© in der WG gewohnt und ist dann ausgezogen. Mit der Kaution
wurde das ganze am Anfang so geregelt, das diese auf ein Konto
des Vermieters gezahlt wurde (jede Mietpartei 235 Euro).
Person A hat dann als Nachfolgerin für die Vormieterin © ihr
direkt die 235 Euro überwiesen.

Damit ist wohl A für C voll in den Mietvertrag (welchen auch immer) eingesprungen.

Nun hat Person A vor
auszuziehen. Die Kündigung hat A bereits an den Vermieter
geschickt und sie wurde auch bestätigt.

Sehr kulant vom VM, denn der VM bräuchte nur die gemeinsame Kündigung akzeptieren wenn C Hauptmieterin ist…

Ab dem 01.08.2009
endet das Mietverhältnis.

…das gemeinsame…

Die Mitbewohnerin (B) von A bleibt
jedoch in der Wohnung alleine wohnen.

Also B bleibt.

Nun geht es um die
Kaution die Person A gezahlt hat. Person B will die Kaution
einbehalten mit dem Argument, dass sie dadurch eine Sicherheit
hat wenn die Betriebskostenabrrechnung Ende 2010 kommt.

Wenn A auch als Hauptmieter eingetragen ist, sollte A die Kaution vom VM zurück fordern. der verbleibende B müsste den nun fehlenden Kautionsanteil beim VM auffüllen. Mit der Abrechnung hat B nur zu tun, wenn A kein Hauptmieter, sondern Untermieter, ist und eine Abrechnung vereinbart wurde.

Der
Vermieter hat Person A in einer Bestätigung für die Kündigung
geschrieben, dass beide (A+B) evtl. Nachzahlungen
untereinander ausmachen sollen.

Das ist so üblich, wobei A die Anschrift beim VM hinterlassen sollte um eine eigene Abrechnungsschrift zu bekommen.

Bis 2010 will sie Person A
also seinen Teil der Kaution nicht auszahlen.

Wie gesagt, das hängt vom Status von A ab. Ist A nun Hauptmieter im Mietvertrag des VM, oder Untermieter von B? Als Untermieter hätte A die kaution nicht an C sondern an B zahlen müssen.

Da Person A aber
auf die Zahlung angewiesen ist (neue Wohnung = neue Kaution)

Die Rechtslage geht nie davon aus, ob jemand noch andere Verpflichtungen hat, sie geht davon aus, das ein Erwachsener genug Geld hat für die Verpflichtungen, die da eingegangen werden!
Reserven wäre von Vorteil.

und sich auch nicht vorstellen kann, das sie das Recht dazu
hat, ihm einfach die Kaution nicht auszuzahlen,

Der VM könnte einen Teil der Kaution einbehalten. Der Untervermietende Hauptmieter ebenfalls, wenn dieser denn die Kaution tatsächlich bekommen hat, hat dieser aber von A nicht.

nun die Frage:
Gibt es für Person A eine Möglichkeit an seine Kaution
heranzukommen?

Grundsätzlich ist eine Kaution als Sicherhiet für den VM da. Bei gerechtfertigten offenen Beträgen vom M kann der VM sich an der Kaution abrechnen. Deshalb wird die volle Kaution erst ausgezahlt wenn keine offenen Beträge mehr auftreten können, idR also nach der letzten Nebenkostenabrechnung (NKA).

Ist das rechtens was Person B machen will?

Die Kautioon zurückfordern ist rechtens, bis auf den Teil der hier für die NKA zurück behalten werden soll.

Person B hat A auch angeboten, dass A eine Bürgschaft von
seinen Eltern hinterlege,

Wie gesagt, wenn A im Vertrag mit VM, ist der VM der Ansprechpartner und nicht B.

was A jedoch nicht möchte da seine
Eltern mit der ganzen Sache rein gar nichts zu tun haben.

anyway

Außerdem steht noch die Frage, ob Person B so etwas überhaupt
verlangen kann.

Ja, wenn die Kaution bei B als alleiniger Hauptmieter hinterlegt wurde.

Was denkt ihr darüber? Hat Person B Recht oder gibt es für A
eine Möglichkeit an die Kaution (noch vor Ende 2010)
heranzukommen?

s. o.

vlg MC

PS: Wenn A Untermeiter von B, so kann die ungerechtfertige Kaution an VM von A voll zurückgefordert werden, weil dann diese beiden keinen Mietvertrag geschossen haben.