folgendes Gedankenspiel. Zukünftiger Stundent zieht bei Freudin (elternhaus)ein. Stellt antrag auf Bafög (Studium) möchte den Beitrag für Miete bekommen und schließt mit dem Vater der Tochter einen Mietvertrag (Untermieter)
A. Was ist zu beachten
B. Wie hoch kann der Mietanspruch seien (Möglichst gering, 1 Zimmer ca. 20m² + Bad 10m²)
C. Welche Steuerlichen Abgaben wären Hierbei zu leisten für die Mieteinkünfte
D. Kosten/Nutzen überhaupt sinnvoll (maximal 146 Euro + 72 Euro )
folgendes Gedankenspiel. Zukünftiger Stundent zieht bei
Freudin (elternhaus)ein. Stellt antrag auf Bafög (Studium)
möchte den Beitrag für Miete bekommen und schließt mit dem
Vater der Tochter einen Mietvertrag (Untermieter)
A. Was ist zu beachten
Das Vertragswerk sollte Auskünft darüber geben, wie die Neben- und Heizkosten in der Miete eingehen.
B. Wie hoch kann der Mietanspruch seien (Möglichst gering, 1
Zimmer ca. 20m² + Bad 10m²)
Üblich wäre der ortsübliche Mietenspiegel, es kann aber auch ein wenig mehr sein. Mietwucher wird vom Amt sicher nicht übernommen.
C. Welche Steuerlichen Abgaben wären Hierbei zu leisten für
die Mieteinkünfte
Die betreffen den VM, der VM müsste diese Einnahmen steuerlich angeben, wenn er eine Steuererklärung abgeben muss.
D. Kosten/Nutzen überhaupt sinnvoll (maximal 146 Euro + 72
Euro )
Kommt darauf an für wen.
Der Student bekommt u. u. einen Teil seiner Miete zurück.
Wenn der VM über den Steuerhöchstsatz hinauskommt, steigt wenigstens seine Steuerprogression nicht weiter. Die Einahme der fiktiven Miete wird mit dem idividuellen Steuersatz in % berechnet.
Wenn der VM unter dem Mindeseinkommen verbleibt, zahlt dieser auch auf die fikive Miete keine Einnahmesteuern.
Das Ausrechnen könnte ein Steuerberater genauer erledigen.
vlg MC
PS: Der Mietvertrag behält seine Gültigkeit, auch wenn sich die familieären Verhältnisse ändern (sollten).