Neuer Mietvertrag? Kosten erhöhen?

Hallo,
habe mal ne Frage. Zwei Freundinen ( A und B )von mir bewohnen zusammen eine Wohnung. Nun zieht Freundin A aus. Die Freundin B will in der Wohnung wohnen bleiben und dort mit ihrem Freund zusammen ziehen. Jetzt kommt die Vermieterin und besteht auf den Abschluss eines neuen Mietvertrages und verlangt 180,- Euro mehr für die Miete. Geht das so einfach??

Vielen Dank im Voraus
Gruß Benny

Hallo

verlangen kann man alles.
180 € Mieterhöhung sind ja nun ein Wort.
Da muss man wissen ob man bleiben will oder ausziehen.
Oder gibt e s einen guten Grund die Miete um …% zu erhöhen?

Gruss

Ein Grund ist nicht bekannt. Die Freundin die Auszieht sollte eine Kündigung schreiben, was sie auch getan hat. Es wurde auch mit der Vermieterin geklärt, dass an ihrer Stelle der Freund der anderen Dame einzieht. Vermieterin sagte, dass es kein Problem wäre. Mit dem neuen Mietvertrag und der Mieterhöhung kam sie nun 3 Wochen später.

Hallo

neuer MV könnte fällig werden wenn z.B. die ausziehende Person die Hauptmieterin war . Standen beide Personen im MV würde es eigentlich reichen, wenn man in einem Zusatz fest hält, dass Person X am …aus dem Vertrag entlassen ist und dafür ab …Person Y in den Vertrag mit eintritt.

Eine Mieterhöhung ist jedoch nicht zulässig.

Interessant wäre zu wissen wie hoch der derzeitige Mietpreis ist und um wieviel % erhöht wurde.

Gruss

Der derzeitige Mietpreis beträgt 615 Euro kalt, Erhöhung also um mehr als 20 %.

Wo steht denn dass es nicht zulässig ist?? Wäre wichtig. Vielen Dank im Voraus.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

neuer MV könnte fällig werden wenn z.B. die ausziehende Person
die Hauptmieterin war .

Ein ganz neuer Mietvertrag kann erst zustande kommen, wenn beide Hauptmieter zuvor gekündigt haben. Besteht der VM darauf, läuft der alte Vertrag solange weiter.

Standen beide Personen im MV würde es
eigentlich reichen, wenn man in einem Zusatz fest hält, dass
Person X am …aus dem Vertrag entlassen ist und dafür ab
…Person Y in den Vertrag mit eintritt.

Reichen schon, aber ob der VM so seine Mietverhöhungsvorstellung durchsetzt ist doch eher unwahrscheinlich.

Eine Mieterhöhung ist jedoch nicht zulässig.

Bei einen ganz neuen Mietvertrag schon. bei den alten Vertrag ggf. nach 15 Monaten.

Interessant wäre zu wissen wie hoch der derzeitige Mietpreis
ist und um wieviel % erhöht wurde.

Wie wäre es mit dem Mietpreis pro m². Dann kann auch über Mietwucher untersucht werden.

vlg MC

PS: Was genau möchte der Ausgangsfrager erreichen? Wäre eine moderate Erhöhung genehm, wenn im Gegenzug der Freund in den Vertrag darf? Wenn nicht, könnte ein Umzug drohen.