Kann man Untervermietung verhindern?

Kann man einem Mieter untersagen, die Untervermietung zu versuchen?

Das Besondere an der Konstellation ist, dass per rechtskräftigem Vergleich die Beendigung des Mietverhältnisses vereinbart ist. Nun gibt es Anzeichen dafür (Makleraussagen), dass der Mieter das Haus zur längerfristigen Vermietung anbietet – ohne Authorisierung durch den Eigentümer/Vermieter.

Welches ist eine wirksame Maßnahme, um sicherzustellen, dass das Haus zum vereinbarten Termin wirklich lastenfrei dem Eigentümer zur Verfügung steht?

Hi,

Kann man einem Mieter untersagen, die Untervermietung zu
versuchen?

Kommt auf die Vertragslage an.

Das Besondere an der Konstellation ist, dass per
rechtskräftigem Vergleich die Beendigung des Mietverhältnisses
vereinbart ist.

Ändert sich dadurch die Vertragslage in dieser verbleibenden Zeit?

.Nun gibt es Anzeichen dafür (Makleraussagen),

dass der Mieter das Haus zur längerfristigen Vermietung
anbietet – ohne Authorisierung durch den Eigentümer/Vermieter.

Diese Aussagen schriftlich dokumentieren, zu beweiszwecken.

Welches ist eine wirksame Maßnahme, um sicherzustellen, dass
das Haus zum vereinbarten Termin wirklich lastenfrei dem
Eigentümer zur Verfügung steht?

Eine Unterlassungsklage anstrengen, ggf. mit sofortiger vorläufigen Verfügung. Zumindest für die Zeit über den Vergleichszeitpunkt hinaus.

Oder abwarten und später versuchen Schadensersatz etc. zu erlangen.

vlg MC (ianal)

PS: Ein (tat-)örtlich zugelassener Anwalt könnte hier im Vorfeld vermeiden helfen, noch größere Kosten zu vermeiden.

Hi, ein Mieter darf nur mit Zustimmung des Vermieters untervermieten und! dazu kann der VM die Zustimmung verweigern.
mfG ramses90.

Hi, ein Mieter darf nur mit Zustimmung des Vermieters
untervermieten und! dazu kann der VM die Zustimmung
verweigern.
mfG ramses90.

Ausserdem sollte man sich bei dem geschilderten Verdacht, an die jeweiligen Makler wenden u. um Afklärung bitten, bzw. dieselben über den tasächlichen Besitzer d. Immobilie aufklären.

Sollte sich der Verdacht durch d. Aussage d. Makler bestätigen, sollte man rechtliche Schritte gegen die derzeitigen Mieter einleiten.
MfG ramses90

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Hallo,

je nach dem wie der Mietvertrag mit dem Hauptmieter geschlossen worden ist, endet ein Untermietverhältnis ohnehin mit Wegfall des Hauptmieters.

Eine Weitervermietung ohne Hinzuziehen des Eigentümers ist nicht möglich, was nicht heisst dass Mieter es dennoch gerne Versuchen, um selbsterdachte Abstandsansprüche einzustreichen (selbst erlebt!).

Die Untervermietung bedarf, sofern der Mietvertrag keine anderslautende Klausel enthält, der Zustimmung des Vermieters, welche er ohne Begründung verweigern kann.

Du solltest den Mieter und Makler schriftlich auffordern, seine Aktivitäten unverzüglich einzustellen und ggf. eine Unterlassungsklage bei weiteren Versuchen ankündigen.