Habe da mal eine Frage, zu Nebenkosten in einem Mietvertrag.
In einem Mietvertrag von Person x steht bei Betriebskosten: Die Betriebskosten werden anteilig ihrer tatsächlich anfallenden Höhe umgelegt. Der Mieter ist verpflichtet, auf die Betriebskosten Monatliche vorrauszahlungen in Höhe von 100Euro pro Monat zu entrichten.
Jetzt die Frage:
Bedeutet dies nicht das die Nebenkosten des Vermieters so festgelegt wurden, das es sich ungefähr decken sollte mit den tatsächlichen Kosten?
Sprich: Das sich die Nebenkostenabbrechnung nicht um den doppelten Betrag, wie im Mietvertrag belaufen kann!?
In einem Mietvertrag von Person x steht bei Betriebskosten: Die Betriebskosten werden anteilig ihrer tatsächlich anfallenden Höhe umgelegt. Der Mieter ist verpflichtet, auf die Betriebskosten Monatliche vorrauszahlungen in Höhe von 100Euro pro Monat zu entrichten.
Woher soll denn der Vermieter wissen, wieviel du verbrauchst, das kommt immer erst hinterher raus. Natürlich gibt es da ungefähre Richtwerte, ich habe mal gelesen, daß es ungefähr ca. 2,87 Euro pro Monat und Qm sind. Kommt immer darauf an, welche Kosten laut Mietvertrag in den Betriebskosten eingerechnet sind.
In dem Mietvertrag von Person x werden keine Betriebskosten
aufgeführt.
Ist auch kein Verweis auf die Betriebskostenverordnung vorhanden? Ein solcher kann ausreichend sein.
Der VM darf die Wohnung nicht mit absichtlich niedrigen Nebenkosten anpreisen und sie nach Unterzeichnung des Mietvertrages einfach so, viel höher ansetzen.
Er kann aber, sollte sich herausstellen, dass die bisher geleisteten Abschlagszahlungen nicht ausreichen, der Mieter also kräftig nachzahlen muss, diese auch erhöhen sofern das der Mietvertrag zulässt. (Der Verbrauch ist eben von Mieter zu Mieter unterschiedlich)
Der Mieter könnte den Mietvertrag einmal prüfen lassen.
Moin,
die Übertragung steht im Mietvertrag. Entweder sind die einzelnen Positionen aufgelistet oder es wird ein Bezug zur II BV http://bundesrecht.juris.de/bvo_2/ hergestellt .
Ich habe Objekte vermietet, bei denen keine Vorauszahlungen zu leisten sind. Dies befreit aber den Mieter nicht von der Pflicht die Betriebskosten trotzdem zu zahlen.
In dem genannten fiktiven Fall könnte der M froh sein, da der VM ihm ein zinsloses Darlehen gegeben hat (vorausgesetzt die NK sind tatsächlich rechtlich korrekt auf den M abgewälzt, wovon bei der zitierten Textfassung auszugehen sein müsste)
wie Maja u.a. schon schrieb, gibt es Fälle, in denen die NK extra niedrig angesetzt werden.
Normalerweise sollte sich ein Vermieter an den Kosten des Vormieters orientieren, diese können dann, je nach Verbrauch beim neuen Mieter nach oben/unten abweichen.
Hier sollte man genau prüfen was für NK im Mietvertrag genannt sind und ob diese mit der Abrechnung überein stimmen.
Evtl. - wenn die Hauptnachzahlung im Bereich Heizung liegt - können natürlich auch die extrem hohen Preise für Gas, Öl verantwortlich sein.
Im Vertrag stand: Die Betriebskosten werden Anteilig ihrer tatsächlich anfallenden Höhe umgelegt.
Der M ist verpflichtet auf die Betriebskosten in höhe von 100 Euro pro Monat zu entrichten.
Damit wird doch gemeint das der schon ca. berechnete Betrag der anfällt auf 100 Euro geschätzt wurden.
Und in einem Rechtsverfahren das ich im Internet nachgelesen habe, ist in einem ähnlichen Fall dem M das Recht zugesprochen wurde, da er einen Mietvertrag mit 200 Euro NK nicht unterschrieben hätte und somit getäuscht wurde vom VM.
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Und in einem Rechtsverfahren das ich im Internet nachgelesen
habe, ist in einem ähnlichen Fall dem M das Recht zugesprochen
wurde, da er einen Mietvertrag mit 200 Euro NK nicht
unterschrieben hätte und somit getäuscht wurde vom VM.
Ob der Fall wirklich ähnlich war, müsste man erst noch prüfen. Ich bezweifle das jetzt einfach mal, weil ich von jenem Urteil auch schon gelesen habe und sich das doch etwas anders darstellt als hier.
Und natürlich gibt es in D ohnehin keine Präzendenzfälle wie in US-Filmen.