Liebe wer-weiss-was-Experten,
ich habe eine Frage zu der folgenden Sache:
Eine Person hat im Abstellkeller seiner alten WG (dort ist er vor 1 Monat ausgezogen) mit dem Einevrständnis der anderen WG-Mitbewohner seine Winterreifen dort untergestellt. Nun erhielt er einen Anruf von einem ehemaligen Mitbewohner (nicht vom Vermieter selbst), dass er bitte zu Ende der vergangenen Woche die Reifen abholen möchte. Der Vermieter hatte das so gewollt. Nun war die Person zum Ende der Woche in der alten Wohnung, und hat extra einen Transport dafür von insgesamt 500 km organisiert und finanziert. Und siehe da, die Reifen waren nicht mehr da. Der Mieter hat sie 5 Stunden zuvor von einem Unternehmen entsorgen lassen und die Rechnung dafür der WG in Rechnung gestellt.
Welche Möglichkeiten hat man sich gegen diesen sehr unseriösen Vermieter zu wehren? Also könnte man Ihn anzeigen, wegen Entwenden von Eigentum? Könnte man irgendwie an einen Schadensersatz kommen?
Für Antworten bin ich sehr dankbar!!!
Viele liebe Grüße
Hallo,
ich habe eine Frage zu der folgenden Sache:
Eine Person hat im Abstellkeller seiner alten WG (dort ist er
vor 1 Monat ausgezogen) mit dem Einevrständnis der anderen
WG-Mitbewohner seine Winterreifen dort untergestellt.
Warum hat der Mieter die Sachen nicht mitgenommen?
Grundsätzlich hat der Mieter eine Rückgabepflicht der
Mietsache, dazu gehören auch Abstellräume…
Aber:
Ist dieser Abstellraum nachwievor von der WG angemietet? Dann
hätte der VM kein Recht sich eigenmächtig dort Einlass zu
verschaffen.
Woher weiß der VM überhaupt, wem was darin gehört?
Mal bitte aufmerksam lesen
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/beendi…
Der Mieter hat sie 5 Stunden zuvor von einem
Unternehmen entsorgen lassen und die Rechnung dafür der WG in
Rechnung gestellt.
Eine Rechnung könnte der VM allenfalls dem ausgezogenen Mieter
stellen, nicht aber der noch dort wohnenden WG.
Dennoch denke ich, dass in dem Beispiel hier eine verbotene
Eigenmacht vorliegen könnte
http://dejure.org/gesetze/BGB/858.html
Demenstsprechend hätte der Ex-Mieter Anspruch auf
Schadenersatz.
http://dejure.org/gesetze/BGB/231.html
Der Mieter könnte sich an Mieterschutz/Anwalt wenden
Gruß
Maja