Hallo, ich habe da mal ne Frage…wenn ein Mieter aufgrund von arbeitslosigkeit und verspäteter Zahlung des ALG1 seine Miete 2 Monate nicht tragen kann dann aber die Wohnung aufgrunddessen kündigt das auch als Grund in der Kündigung angibt (seine arbeitslosigkeit), allerdings die Rückständigemiete zurückzahlt mit der normalen Monatsmiete für die fristgerechte 3 monatige Kündigung…kann der Vermieter aufgrund der Rückständigen Miete die kündigung ablehnen??
Danke im vorraus
Hallo, ich habe da mal ne Frage…wenn ein Mieter aufgrund
von arbeitslosigkeit und verspäteter Zahlung des ALG1 seine
Miete 2 Monate nicht tragen kann dann aber die Wohnung
aufgrunddessen kündigt das auch als Grund in der Kündigung
angibt (seine arbeitslosigkeit), allerdings die
Rückständigemiete zurückzahlt mit der normalen Monatsmiete für
die fristgerechte 3 monatige Kündigung…kann der Vermieter
aufgrund der Rückständigen Miete die kündigung ablehnen??
Danke im vorraus
Also, der Mieter kann die Miete nicht mehr zahlen, hatte Mietrückstände, die er inzwischen beglichen hat, aber trotzdem die Wohnung gekündigt und zahlt die in der Kündigungfrist noch anstehenden Mieten…hab ich das so richtig verstanden?
Warum sollte der Vermieter die fristgerechte Kündigung des Mieters ablehnen?
Der Mieter muß für eine Kündigung keinerlei Gründe angeben, wenn er die Kündigungsfristen einhält ist doch alles ok.
Hallo Maja,
nein der Mieter ist immernoch in verzug und hat wohl mit dem Vermieter eine Ratenzahlung vereinbart die über die 3 monatsfrist für die Kündigung hinaus geht. Also zahlt der Mieter die Rate inkl. die Miete für die 3 monate und danach nur noch die Rate bis der Rückstand aufgehoben ist.
Gruss Hexe
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nein der Mieter ist immernoch in verzug und hat wohl mit dem
Vermieter eine Ratenzahlung vereinbart die über die 3
monatsfrist für die Kündigung hinaus geht. Also zahlt der
Mieter die Rate inkl. die Miete für die 3 monate und danach
nur noch die Rate bis der Rückstand aufgehoben ist.
Wenn der Mieter mit dem Vermieter vereinbart hat die Schulden in Raten abzubauen, steht der fristgerechten Kündigung trotzdem nichts im Wege, ganz im Gegenteil. Der VM wird vermutlich froh sein, einen so verständigen Mieter gehabt zu haben, der dann freiwillig auszieht. Üblicherweise muß ein Vermieter säumige Mieter erst teuer rausklagen.
Wenn der Mieter mit dem Vermieter vereinbart hat die Schulden
in Raten abzubauen, steht der fristgerechten Kündigung
trotzdem nichts im Wege, ganz im Gegenteil. Der VM wird
vermutlich froh sein, einen so verständigen Mieter gehabt zu
haben, der dann freiwillig auszieht. Üblicherweise muß ein
Vermieter säumige Mieter erst teuer rausklagen.
Andererseits hatte der Mieter auch einen verständigen Vermieter, denn der hätte den Mieter nach dem Ausbleiben der zweiten Miete schon fristlos kündigen können.
Man muß sich ja aber nicht gegenseitig mehr Steine in den Weg legen, als nötig.
Wenn der Mieter mit dem Vermieter vereinbart hat die Schulden
in Raten abzubauen, steht der fristgerechten Kündigung
trotzdem nichts im Wege, ganz im Gegenteil.
So sollte der normale Weg sein um Schulden abzubauen.
Der VM wird
vermutlich froh sein, einen so verständigen Mieter gehabt zu
haben, der dann freiwillig auszieht.
Manche VMs ist ein Miete vom Amt auch recht, wenn die Wohnung vermietet bleibt.
Üblicherweise muß ein
Vermieter säumige Mieter erst teuer rausklagen.
Das wäre ein möglicher Rechtsweg. Müssen allerding muß hier kein VM etwas.