Hallo zusammen!
In einem MFH verfügt jede Wohnung über einen Waschmaschinenanschluss (jeweils in den Badezimmern). Außerdem gibt es im Keller eine Waschmaschine für alle Mieter. Wer diese benutzt, trägt den Zählerstand (vorher/nachher) in eine bereitliegende Liste ein. Einige Mieter nutzen das, andere Mieter haben ihre eigene Waschmaschine in ihrer Wohnung aufgestellt.
Ein Mieter musste leider feststellen, dass der Anschluss in seinem Badezimmer in einer Ecke angebracht ist, die ca. 20x20 cm misst, gleich am Türrahmen des Badezimmers. Eine Waschmaschine dort aufzustellen ist unmöglich. Außerdem fehlt in besagter Ecke die Vorrichtung, damit das Wasser nach dem Waschen ablaufen kann (könnte ggf. mit einem Schlauch in die Badewanne improvisiert werden, aber Distanz von besagter Ecke bis zur Wanne ist zu groß).
Der Mieter möchte die „Gemeinschafts“-Waschmaschine im Keller nicht nutzen und fragt bei der Hausverwaltung, ob diese den vorhandenen Anschluss im Keller so erweitern könne, dass er seine eigene Maschine neben der „Gemeinschafts“-Maschine aufstellen kann - natürlich mit eigenem Zähler, damit korrekt abgerechnet wird.
Die Hausverwaltung erklärt daraufhin, dass der Mieter diesen Anschluss machen lassen könne - fachgerecht und auf eigene Kosten! Schließlich gäbe es ja einen Anschluss in der Wohnung, den der Mieter nutzen könne! Der Mieter erklärt erneut, dass der Anschluss in der Wohnung nicht nutzbar ist (aus o.g. Gründen). Dennoch bleibt die Hausverwaltung dabei: Der zweite Anschluss im Keller müsste vom Mieter gezahlt werden.
Meine Frage ist nun: Hat der Mieter unter den hier aufgeführten Aspekten kein Recht darauf, seine eigene Waschmaschine anzuschließen und zu nutzen, OHNE dies aus eigener Tasche zahlen zu müssen?
Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich im Voraus!
Danke für die Antwort!