Untermiete - Kündigungsfrist

Guten Tag,
stellt euch den Fiktiven Fall vor ein Untermieter der sich nicht an den Untermietvertrag hält, und zwar im speziellen an die Pflicht zur Sauberhaltung der Wohnung (Dies wurde speziell vereinbart aber dazu gleich mehr)
Er wurde bereits abgemahnt.

Meine Frage ist: Was muss bei einer kündigung beachtet werden? Welche Fristen gelten?

Hier ein beispiel des möglichen Untermietvertrags

Zwischen

xxx
(Hauptmieter)

und

xxx

wird folgender Untermietvertrag geschlossen:

§1

Der Hauptmieter vermietet dem Untermieter in der Wohnung xxx ein unmöbliertes Zimmer.
Dies schließt die Mitbenutzung von Bad, WC und Küche ein.

§2

Das Mietverhältnis beginnt am xxx und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

§3

Der monatlich im voraus für den jeweiligen Monat zu zahlende Mietzins beträgt xxx€. Alle vom Hauptmieter zu zahlenden Nebenkosten sind darin enthalten. Der Mietzins ist jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats zu zahlen. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto xxx, BLZ x, bei der xxx.

§4

Der Untermieter übernimmt die regelmäßige Reinigung der ihm überlassenen Räume. Die Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Räume erfolgt im Wechseln jede Woche. Der Hauptmieter ist berechtigt, die überlassenen Räume nach vorheriger Absprache mit dem Untermieter zu besichtigen.

§5

Der Untermieter erkennt die Hausordnung als verbindlich an und haftet für Schäden, die er oder sein Besuch am Eigentum des Vermieters oder Hauptmieters verursacht.

§6

Der Untermieter bestätigt den Empfang folgender Schlüssel:
Haustürschlüssel / Wohnungsschlüssel / Müllplatzschlüssel / Briefkastenschlüssel.

auf folgenden Absatz soll die Kündigung gestützt werden

§4

Der Untermieter übernimmt die regelmäßige Reinigung der ihm überlassenen Räume. Die Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Räume erfolgt im Wechseln jede Woche. Der Hauptmieter ist berechtigt, die überlassenen Räume nach vorheriger Absprache mit dem Untermieter zu besichtigen.

Wir nehmen weiterhin an das der Untermieter die Reinigung der Räume nicht bzw nur sehr sehr selten wahr nimmt und deswegen abgemahnt wurde.

hier nochmal ein Beispiel einer möglichen Abmahnung

Abmahnung

Hiermit mahne ich xxx, Sie Herrn xxx aufgrund wiederholter Verstöße gegen den Mietvertrag ab. Sie haben in den vergangenen Monaten, seit dem Sie in der Wohnung in der xxx wohnen nicht die im Mietvertrag vereinbarte Pflicht zur Sauberhaltung bzw. zum Säubern der Gemeinschaftsräume wahrgenommen. Desweiteren haben Sie Ihre Pflicht zur Sauberhaltung des Ihnen zur Verfügung gestellten Raumes nur selten wahrgenommen.
Sie mindern damit den Wert der Ihnen zur Verfügung gestellten Räume.

Ich fordere Sie auf folgende Pflichten, wie im Mietvertrag / Hausordnung vereinbart wahrzunehmen / auszuführen:

  1. Säubern des Ihnen zur Verfügung gestellten Raumes
  2. Säubern der Gemeinschafträume
  3. Regelmäßiges Lüften

Falls Sie sich weiterhin nicht an den Mietvertrag bzw. die Hausordnung halten, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte gegen Sie vor.

wie sollte nun in etwa die Kündigung aussehen?
könnte der Untermietvertrag deswegen gekündigt werden? wären der Mietvertrag / die Abmahnung rechtskräftig? Welche Fristen müssen eingehalten werden?

ich danke euch im vorraus für eure Mühen und hoffe auf möglichst Aussagekräftige antworten.

Danke

Hi,

Guten Tag,
stellt euch den Fiktiven Fall vor ein Untermieter der sich
nicht an den Untermietvertrag hält, und zwar im speziellen an
die Pflicht zur Sauberhaltung der Wohnung (Dies wurde speziell
vereinbart aber dazu gleich mehr)
Er wurde bereits abgemahnt.

Meine Frage ist: Was muss bei einer kündigung beachtet werden?
Welche Fristen gelten?

Hier ein beispiel des möglichen Untermietvertrags

Zwischen

xxx
(Hauptmieter)

und

xxx

wird folgender Untermietvertrag geschlossen:

§1

Der Hauptmieter vermietet dem Untermieter in der Wohnung xxx
ein unmöbliertes Zimmer.
Dies schließt die Mitbenutzung von Bad, WC und Küche ein.

§2

Das Mietverhältnis beginnt am xxx und wird auf unbestimmte
Zeit geschlossen.

§3

Der monatlich im voraus für den jeweiligen Monat zu zahlende
Mietzins beträgt xxx€. Alle vom Hauptmieter zu zahlenden
Nebenkosten sind darin enthalten. Der Mietzins ist jeweils bis
zum 3. Werktag eines Monats zu zahlen. Die Zahlung erfolgt
durch Überweisung auf das Konto xxx, BLZ x, bei der xxx.

§4

Der Untermieter übernimmt die regelmäßige Reinigung der ihm
überlassenen Räume. Die Reinigung der gemeinschaftlich
genutzten Räume erfolgt im Wechseln jede Woche. Der
Hauptmieter ist berechtigt, die überlassenen Räume nach
vorheriger Absprache mit dem Untermieter zu besichtigen.

Imho ist dieser Pasus unwirksam, weil das Wohnen als Privatspähre nach dem GG besonders geschützt ist.

§5

Der Untermieter erkennt die Hausordnung als verbindlich an und
haftet für Schäden, die er oder sein Besuch am Eigentum des
Vermieters oder Hauptmieters verursacht.

Gut, wenn der VM es dem M beweisen kann, also auf frischer Tat mit zB Zeugen ertappt.

§6

Der Untermieter bestätigt den Empfang folgender Schlüssel:
Haustürschlüssel / Wohnungsschlüssel / Müllplatzschlüssel /
Briefkastenschlüssel.

auf folgenden Absatz soll die Kündigung gestützt werden

§4

Der Untermieter übernimmt die regelmäßige Reinigung der ihm
überlassenen Räume. Die Reinigung der gemeinschaftlich
genutzten Räume erfolgt im Wechseln jede Woche. Der
Hauptmieter ist berechtigt, die überlassenen Räume nach
vorheriger Absprache mit dem Untermieter zu besichtigen.

Wir nehmen weiterhin an das der Untermieter die Reinigung der
Räume nicht bzw nur sehr sehr selten wahr nimmt und deswegen
abgemahnt wurde.

rechtlich bedenklich S. o.

hier nochmal ein Beispiel einer möglichen Abmahnung

Abmahnung

Hiermit mahne ich xxx, Sie Herrn xxx aufgrund wiederholter
Verstöße gegen den Mietvertrag ab. Sie haben in den
vergangenen Monaten, seit dem Sie in der Wohnung in der xxx
wohnen nicht die im Mietvertrag vereinbarte Pflicht zur
Sauberhaltung bzw. zum Säubern der Gemeinschaftsräume
wahrgenommen. Desweiteren haben Sie Ihre Pflicht zur
Sauberhaltung des Ihnen zur Verfügung gestellten Raumes nur
selten wahrgenommen.

Hmm, wer soll „sauber“ beurteilen können?
Versuch macht klug, wenn es zur Auseinandersetztung kommt, wohl nicht durchsetzbar.

Sie mindern damit den Wert der Ihnen zur Verfügung gestellten
Räume.

Das müsste auch eben bewiesen werden, gleich mit Aufstellung des Betrages.

Ich fordere Sie auf folgende Pflichten, wie im Mietvertrag /
Hausordnung vereinbart wahrzunehmen / auszuführen:

  1. Säubern des Ihnen zur Verfügung gestellten Raumes
  2. Säubern der Gemeinschafträume
  3. Regelmäßiges Lüften

Alles Gummibegriffe, die ein „nerven“ des M zulassen und deshalb als „gängelei“ nicht einklagbar sein dürften.

Falls Sie sich weiterhin nicht an den Mietvertrag bzw. die
Hausordnung halten, behalte ich mir weitere rechtliche
Schritte gegen Sie vor.

Das sagt ja nicht viel aus, außer das die Geduld am Ende ist.

wie sollte nun in etwa die Kündigung aussehen?
könnte der Untermietvertrag deswegen gekündigt werden? wären
der Mietvertrag / die Abmahnung rechtskräftig? Welche Fristen
müssen eingehalten werden?

Hmm, mal einen Mieterverein fragen. Wenn hier die Eigenheimregelung mit Einliegerwohnung gelten sollte, wären 3 Monate ohne Kündigungsgrund machbar.

ich danke euch im vorraus für eure Mühen und hoffe auf
möglichst Aussagekräftige antworten.

Danke

vlg MC