Guten Tag,
man stelle sich mal folgende situation vor:
ein kleinkind wird über den zaun einer gemeinschaftswiese gehoben (ohne etwas zu beschädigen oder zu berühren) um auf dieser zu spielen. daraufhin kommt eine nachbarin aus ihrer wohnung gestürmt und möchte dieses verbieten.
ist das kompletter blödsinn und mann muss dieses verbot nicht einhalten?
Ja, es ist kompletter Blödsinn. Und was hat das jetzt mit Mietrecht zu tun?
Gruß!
Horst
Guten Tag,
man stelle sich mal folgende situation vor:
ein kleinkind wird über den zaun einer gemeinschaftswiese
gehoben (ohne etwas zu beschädigen oder zu berühren) um auf
dieser zu spielen. daraufhin kommt eine nachbarin aus ihrer
wohnung gestürmt und möchte dieses verbieten.
Zu verbieten hat sie gar nichts. Drüber aufregen kann sie sich so lange, wie es ihr gefällt.
ist das kompletter blödsinn und mann muss dieses verbot nicht
einhalten?
Tja, Nachbar(innen) vom Typ Blockwart gibt es leider immer wieder. Konnte sie wenigstens einen Grund anführen?
Grüße
Holygrail
Hi
man stelle sich mal folgende situation vor:
ein kleinkind wird über den zaun einer gemeinschaftswiese
gehoben (ohne etwas zu beschädigen oder zu berühren) um auf
dieser zu spielen.
Warum muß das Kind über den Zaun gehoben werden? Gibt es kein Tor oder ähnliches zur Wiese?
Gruß
Edith
Hi,
der Besitzer der Wiese bestimmt, was darauf gemacht werden darf bzw. wer sie betreten darf. Und selbstverständlich darf Jeder einen Besitzstörer auf sein unerwünschtes Verhalten aufmerksam machen.
Da wir nicht wissen, wer die Wiese besitzt (wer ist die Gemeinschaft), warum sie eingezäunt ist (man könnte ja vermuten, daß der Besitzer mit dem Zaun deutlich machen möchte daß das Betreten verboten ist) und wie die Nachbarin zu der Sache steht, kann auch niemand sagen ob das Verbot beachtet werden muß.
Es ist übrigens Hausfriedensbruch, das eingefriedete Grundstück eines anderen auf dessen Aufforderung nicht zu verlassen.
Gruß Stefan
Hallo,
man stelle sich mal folgende situation vor:
ein kleinkind wird über den zaun einer gemeinschaftswiese
gehoben (ohne etwas zu beschädigen oder zu berühren) um auf
dieser zu spielen. daraufhin kommt eine nachbarin aus ihrer
wohnung gestürmt und möchte dieses verbieten.
Unklare Schilderung von Dir!
Das „Kleinkind wird über den Zaun einer Gemeinschaftswiese gehoben“ heißt, daß es sich erst danach auf einer Gemeinschaftswiese befand, vorher war es auf einem anderen Grundstück?
Was ist eine Gemeinschaftswiese? Ist das eine Wiese, die zu einem Nachbarhaus und dessen Mietern gehört, aber nicht zu dem Grundstück mit den Eltern des Kleinkindes?
In diesem Fall würde das Kleinkind auf einem fremden Grundstück spielen.
Eine Nachbarin könnte das nur verbieten, wenn sie Grundstückseigentümerin ist. Als Mieterin könnte sie IMHO nichts verbieten.
Gruß:
Manni
ok ergänzend stelle man sich vor: das dieses kind sich vorher auf einem angrenzenden privatweg befindet und erst beim drüberheben auf die gemeinschaftswiese der sagen wir mal tante oder oma gelangt.
Hallo
wenn das Kleinkind seine Tante oder Oma besucht und zu deren Wohnung eine Gemeinschaftswiese mit Nutzung der einzelnen Mieter gehört, warum soll das Kleinkind dann nicht da spielen???
Gruß
ok ergänzend stelle man sich vor: das dieses kind sich vorher
auf einem angrenzenden privatweg befindet und erst beim
drüberheben auf die gemeinschaftswiese der sagen wir mal tante
oder oma gelangt.
Noch mal die Frage: Warum muß das Kind über einen Zaun gehoben werden? Gibt es keinen anderen Weg zur Wiese der Tante/Oma?
Gruß
Edith