Hi,
anders als im Wohnraum ist bei Gewerberäume die Vertragsfreiheit fast vollständig gegeben. Das kan sich auswirken, wenn etwas versäumt wurde zu vereinbaren.
angenommen Händler X mietet zu einem bestimmten Termin neue
gewerbliche Räume. Nach Abschluss des neuen Mietvertrages wird
der
alte Mietvertrag gekündigt.
gut
Kurz vor dem laut Einzugstermin im Mietvertrag meint der
„neue“ Vermieter, die angemieteten Räume werden zum
Einzugstermin nicht fertig.
Wurde denn vereinbart, was in so einem fall passiert?
zB Konventionalstrafe?
Wenn einer seine vertraglichen Verplichtungen nicht einhält, kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung entstehen. Kann heißt nur wenn Schaden wirklich aufgetreten ist.
Ebenso wurden vorher mündliche
Vereinbarungen nicht eingehalten (bezüglich vers.
Renovierungen der Räume)
mündlich ist meist schwer zu beweisen…
Was kann Händler X tun ?
Den Schaden auflisten und ggf. geltend machen.
Er muss aus den alten Räumlichkeiten
ausziehen, hat aber keine neuen zum Unterstellen der gesamten
Einrichtung + Warenlager !
Wenn er länger in den alten Räumen bleiben muß, kann hier ein Schaden entstehen.
Ohne Geschäftsräume sind aber auch keine Umsätze zu erzielen.
Dieser Schaden kann nicht beziffert werden, weil vermutete Kunden nicht zählen.
Kann der Händler das Mietverhältnis kündigen ?
Kann er immer, hängt aber von den Vertragsbedingungen ab.
Komische Frage, *Kopfschüttel*
welche Verträge sind denn unkündbar?
Erhält der Händler seine Kaution vollständig zurück ?
Das hängt von so vielen Fakten ab, das Spekulationen dazu in Prosa enden würden.
Hat der Händler eine Chance auf Schadensersatz ?
Mit einen guten Anwalt?
Vielleicht geht auch mit einem gut vorgetragenen Kompromiss, also einen Vergleich.
auch keine vlg MC