nehmen wir an eine Person mietet eine 4-Zimmer Wohnung. Nun möchte sie aus persönlichen
Gründen diese Wohnung kündigen (z.b. die Tochter der Person soll dieses Jahr in den
Kindergarten kommen, darum zieht die Familie in die Nachbarschaft von Oma).
Nun handelt es sich aber um einen Zeitmietvertrag mit einer Klausel,
welche laut dem Vermieter die Kündigung nur mit seiner Zustimmung
ermöglicht.
Die Klausel lautet folgendermaßen:
„Das Mietverhältnis ist auf Verlangen des Mieters auf diesen Zeitraum
befristet“.
Wäre das ein Grund nach neuem Mietrecht, dass dieser Zeitmietvertrag
gültig ist? Nach meinen bisherigen Recherchen ist das nicht der Fall.
Viele Grüße und Danke
PS.: Die Frage ist allgemein und bezieht sich auf keinen konkreten Fall, sie dient lediglich der Erweiterung meines Horizonts und lindert meinen Diskussionsbedarf.
nehmen wir an eine Person mietet eine 4-Zimmer Wohnung. Nun
möchte sie aus persönlichen
Gründen diese Wohnung kündigen (z.b. die Tochter der Person
soll dieses Jahr in den
Kindergarten kommen, darum zieht die Familie in die
Nachbarschaft von Oma).
Nun handelt es sich aber um einen Zeitmietvertrag mit einer
Klausel,
welche laut dem Vermieter die Kündigung nur mit seiner
Zustimmung
ermöglicht.
Die Klausel lautet folgendermaßen:
„Das Mietverhältnis ist auf Verlangen des Mieters auf diesen
Zeitraum
befristet“.
Hat den der M diese Klausel verlangt und unterschrieben?
Wäre das ein Grund nach neuem Mietrecht, dass dieser
Zeitmietvertrag
gültig ist? Nach meinen bisherigen Recherchen ist das nicht
der Fall.
Viele Grüße und Danke
PS.: Die Frage ist allgemein und bezieht sich auf keinen
konkreten Fall, sie dient lediglich der Erweiterung meines
Horizonts und lindert meinen Diskussionsbedarf.