Fristgerecht kündigen wg mehrfach unpünklicher Zah

Wie wäre die Lage, wenn ein Mieter, schon vor 5Monaten die Miete nicht rechtzeitig gezahlt hätte, er hätte einfach nicht genug auf dem Guthabenkonto gehabt. Dies passiere Ihm jetzt zum 2ten Mal. Die Bank erledigt den Dauerauftrag nicht - wenn die Deckung fehlt.
Man hätte nach einer Mahnung jedoch nicht die volle Miete sondern nur die Hälfte überwiesen. Die Miete wäre jetzt 3Wochen überfällig.
Der Vermieter hat jetzt die 2te Mahnung in diesem Monat geschrieben und weist darauf hin, dass wenn dies jetzt nochmals vorkomme, im Zeitraum von weiteren 24Monaten, eine Fristgerechte Kündigung ausgesprochen werde, wegen mehrfach vorgekommener nicht fristgerechter Zahlung.
Daneben weist er darauf hin, dass wenn 2 MM Rückstand da sind er auch fristlos kündigen könne - grundsätzlich verbunden mit einer fristgerechten Kündigung aus dem gleichen Grund - für den Fall des Zahlungsausgleichs.

Fragen:
Kann der Vermieter kündigen, wenn man wie jetzt 3mal in 6Monaten im Zahlungsrückstand wäre?
Kann ein Vermieter kündigen, wenn man 2 Nettomieten, so würde es heissen, im Rückstand ist?
Könnte er jetzt tatsächlich kündigen wg mehrfach unpünklicher Zahlung innerhalb von 24Monaten, wenn das nochmals passiert?

Hätt ich gern gewusst

Ramona

Ja, der Vermieter kann kündigen. Die mehrfache unpünkliche Mietzahlung berechtigt nach einer vorherigen Abmahnung zur Kündigung.

Ja, der Vermieter kann kündigen. Die mehrfache unpünkliche
Mietzahlung berechtigt nach einer vorherigen Abmahnung

und einer verstrichenen Frist zur besserung

zur Kündigung.

Grüße

ja Danke wichtig zu wissen…

Ramona.

Frage nach unten welche Frist zu Besserung ?