Heizkosten - wie wird berechnet?

Hallo.

Folgende Lage (Vorsicht, ist ein wenig mehr zu lesen).

Familie A. wohnt seit fast 3 Jahren zur Miete. Sie erhielten nun ihre zweite Nebenkostenabrechnung (Nachzahlung fast 800 Euro). Im vorigen Jahr bekamen Sie eine Abrechnung für 4 Monate (Nachzahlung 150 Euro, da sie im August eingezogen sind und der Abrechnungszeitraum immer vom 01.01 - 30.12. geht. Diese Abrechnung von Familie A. wurde wohl pauschal erstellt, da bereits im Juli alles abgelesen wurde. Der Vermieter erklärte Familie A. beim unterzeichnen des Mietvertrages das er noch nicht sagen könnte, wieviel Heizkosten die Mieter zahlen. Das könnte man erst sagen wenn Familie A. ein ganzes Jahr drin wohnen würde. Familie A. sagte das doch aber schon vorher jemand in der Wohnung gewohnt hatte. Der Vermieter sagt: „Ja, aber diese Familie heizt doch anders als Sie“.
Nun sieht Familie A. bei der NK-Abrechnung, das der Vermieter folgendes aufgelistet hat: wieviel zu zahlen ist, wieviel man in einem Jahr gezahlt hat und wieviel noch nachzuzahlen wäre. Man bekommt eine Frist zur Zahlung von 6 Tagen gesetzt. Es sind weder Belege/Rechnungen bei der Abrechnung dabei und vor allem weiß man nun immer noch nicht wieviel Heizkosten man bezahlt. Familie A. ruft den Vermieter an und fragt nach. Der Vermieter sagt das er nicht sagen könnte wieviel Heizkosten man monatlich zahlt. Ausserdem würde er eine Mieterhöhung (Kaltmiete + NK- Erhöhung machen, da Familie A. soviel nachzahlen müsse) verlangen.
WIESO kann der Vermieter nicht sagen wieviel Heizkosten Familie A. monatlich zahlt? Er bekommt doch eine Rechnung und muss Familie A. der Erhöhung der Kaltmiete und den NK zustimmen?
Die Familie wohnt in einem Haus mit 18 Parteien und die Abrechnung wird von einer Hausverwaltung übernommen. Die Heizkosten/Wasser werden aber für jeden Vermieter getrennt abgelesen und jeder Vermieter erhält dann eine gesonderte Rechnung von der Firma die in den Wohnungen abgelesen hat.
Familie A. würde gerne die hohe NK-Nachzahlung in 3 Raten begleichen. Muss oder kann der Vermieter dem zustimmen? Sollte er nicht zustimmen kann er dann der Familie die Wohnung kündigen obwohl Sie immer pünktlich die Miete zahlt?!

Für eure Antworten bedanke ich mich schon im Vorraus.

Hallo

Im MV müssen die NK aufgelistet werden, die vom Mieter zu zahlen sind.
Gleichzeitig steht auch im MV, wie die Heizungskosten abgerechnet werden, entweder 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten oder 50/50.

Wenn die Verbrauchseinheiten abgelesen werden weiß der Mieter selbstverständlich (auch der Vermieter) wieviel Heizkosten er zahlen muss. Wieviel im einzelnen Monat errechnet man durch 12, was aber unerheblich ist, da der Gesamtbetrag der NK-Vorauszahlung für den Mieter wahrscheinlich der wichtigste ist.

Entweder hat der Vermieter die NK-Vorauszahlung zu niedrig angesetzt oder die Heizkosten waren in dem Jahr extrem hoch, so dass eine hohe Nachzahlung zu leisten ist.

Der Vermieter muss aber dem Mieter eine verständliche Abrechnung vorlegen, die der Mieter nachvollziehen kann und auf Verlangen auch alle Belege zur Einsicht gewähren - so ist das Gesetz.

Wenn eine hohe Nachzahlung zu leisten ist, scheint es schon sinnvoll zu sein, dass die Vorauszahlungen entsprechend angehoben werden.
Dies muss der Vermieter jedoch schriftlich ankündigen und begründen.

Eine gleichzeitige Anhebung der Kaltmiete hat damit absolut nichts zu tun und ist auch unüblich. Der Vermieter kann zwar eine Erhöhung verlangen, diese muss jedoch ebenfalls begründet werden und anhand vergleichbarer Wohnungen belegt werden.

Im o.g. Fall scheint mir der Gang zum Mieterverein erforderlich zu sein. Ansonsten kann man mich auch über eine pn erreichen.

Gruß

Hi IM,

Wenn eine hohe Nachzahlung zu leisten ist, scheint es schon
sinnvoll zu sein, dass die Vorauszahlungen entsprechend
angehoben werden.
Dies muss der Vermieter jedoch schriftlich ankündigen und
begründen.

Klar, weil eben es teuer geworden ist, die Begründung begründet sich selbst.

Eine gleichzeitige Anhebung der Kaltmiete hat damit absolut
nichts zu tun und ist auch unüblich.

Nicht unbedingt, wenn eine Mietanpassung ansteht mach dies wohl Sinn, weil es wäre nur ein Prozedere.

Der Vermieter kann zwar
eine Erhöhung verlangen, diese muss jedoch ebenfalls begründet
werden und anhand vergleichbarer Wohnungen belegt werden.

Hmm, bei einem Mietenspiegel für diesen Ort ist der Vergleich entbehrlich. Die Vergleichsmieten sind üblicherweise einigermaßen leicht zu bekommen. Das hätte sogar den Vorteil sich evt. teuere Vergleichsmieten zu besorgen.
Die Begründung wäre zB wirtschaftlichen Gründen ausreichend, also auch kein Problem.

Im o.g. Fall scheint mir der Gang zum Mieterverein
erforderlich zu sein.

Finde ishc auch, der MVerein erklärt den M ganz genau das was der M dem VM sonst nie glauben würde!

vlg MC

Hallo, bin auch Vermieter. Meine Mieter haben für eine Nachzahlung
4 Wochen Zeit. 6 Tage ist m.E. schon etwas unverschämt. Gruß