Ist ein fehlender Durchlauferhitzer in der Küche Sache des Mieters, wenn weder bei Wohnungsübergabe noch im Mietvertrag erwähnt wurde, dass er fehlt und dadurch (wie später herausgefunden) in der Küche nur Kaltwasser vorhanden ist?
Muss der Mieter die vom Vormieter geänderten Wasserleitungen auf eigene Kosten wieder in den Urzustand zurück setzen lassen, da durch diese Änderung kein Gerät mehr ordentlich an die Küchenwand zustellen ist?
Auch ohne Gruß
Frage 1: Wo steht oder sollte stehen, dass in der Küche Warmwasser zur Verfügung stehen muss? Wenn der M welches haben möchte, muss er sich welches machen.
Frage 2: Gemietet wie gesehen.
Hallo, (unnötige Grußformel)
Ist ein fehlender Durchlauferhitzer in der Küche Sache des Mieters, wenn weder bei Wohnungsübergabe noch im Mietvertrag erwähnt wurde, dass er fehlt und dadurch (wie später herausgefunden) in der Küche nur Kaltwasser vorhanden ist?
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Fehlt er ? oder ist er nicht erwähnt, denn dann wird nicht davon ausgegangen, das er da ist und somit nur KW in der Küche ist…
Bei 2 unserer Wohnungen passiert und kein Mangel, da nicht anders vorgesehen.
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Muss der Mieter die vom Vormieter geänderten Wasserleitungen auf eigene Kosten wieder in den Urzustand zurück setzen lassen, da durch diese Änderung kein Gerät mehr ordentlich an die Küchenwand zustellen ist?
Das Untertischgerät wird an den KW-Anschluss, der üblicherweise aus der Wand kommt angeschlossen und an die Wand gehängt, als Armatur verwendet man eine Niederdruckarmatur, eigentlich keine Hexerei…
also bei uns „fehlte“ das Untertischgerät (Boiler) 5l zur Warmwasserbereitung und war durchaus Sache des Mieters (also meine)
Der Durchlauferhitzer (bei uns im Bad) ist wieder was anderes, hier sind wir als Mieter aber für die Wartung zuständig.
Schönen Tag
der DOC
Hallo, meine erste nette Anfrage wurde leider gelöscht, daher war die zweite nur kurz gefasst.
Soweit die Hausverwaltung mitteilte, ist der Hausmeister nun in Besitz des dort ehemals angebrachten Durchlauferhitzers.
Gekauft wie gesehen kann so nicht ganz stimmen - wozu gibt es sonst eine Mängelliste (ich will kein Gebrauchtwagen kaufen, sondern eine Wohnung mieten)…
Hatte bis jetzt noch keine Erfahrung mit diesen Geräten, da vorher immer Fernwärme gehabt und alle im Bekanntenkreis haben sowohl in Küche als auch Bad einen Durchlauferhitzer… d.h. der Mieter muss selbst einen kaufen und ihn dann später wieder mitnehmen?! Gruß
Auch Hallo,
Hallo, meine erste nette Anfrage wurde leider gelöscht, daher
war die zweite nur kurz gefasst.
Soweit die Hausverwaltung mitteilte, ist der Hausmeister nun
in Besitz des dort ehemals angebrachten Durchlauferhitzers.
Gekauft wie gesehen kann so nicht ganz stimmen - wozu gibt es
sonst eine Mängelliste (ich will kein Gebrauchtwagen kaufen,
sondern eine Wohnung mieten)…
Und hier die Rechtsgrundlage: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__536b.html
Hatte bis jetzt noch keine Erfahrung mit diesen Geräten, da
vorher immer Fernwärme gehabt und alle im Bekanntenkreis haben
sowohl in Küche als auch Bad einen Durchlauferhitzer… d.h.
der Mieter muss selbst einen kaufen und ihn dann später wieder
mitnehmen?!
Ja
Gruß
Auch Gruß
vnA
Danke! Genau das, was ich suchte…