Kaminkehrerkosten

dürfen zusätzliche Kaminkehrerkosten, die dadurch entstehen, dass eine Partei im Mehrfamilienhaus auf Kohleöfen umgestellt hat, auf alle anderen Parteien mit Gasheizung umgelegt werden, obwohl für deren Heizart kein mehrfaches Kaminkehren nötig wäre?

Danke :wink:

Hi, das dürfen sie sicher nicht.Für den Kaminofen muss ja ein extra Schornstein benutzt werde, weil Gas u. feste Brennstoffe nicht über denselben Kamin laufen dürfen. Also muss der Kaminofen Schornstein voll über den/die abgerechnet werden der/die ihn nutzen!
Dein Kaminkehrermeister wird Dir das auch bestätigen können.
MfG ramses90.

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Für den Kaminofen muss ja ein
extra Schornstein benutzt werde, weil Gas u. feste Brennstoffe
nicht über denselben Kamin laufen dürfen.

das ist meines Wissens nicht so. Solange der Schornstein für beide ausreichend dimensioniert ist, die Gasheizung kein Gebläse und der Kaminofen eine selbstschließende Tür hat, ist das zulässig. Das sind aber Dinge, über die der Schornsteinfeger zu entscheiden hat.

Gruß, Niels

Hallo

hat mit der Dimension des Schornsteins nichts zu tun, es müssen 2 separate Züge da sein.

Gruß

hat mit der Dimension des Schornsteins nichts zu tun, es
müssen 2 separate Züge da sein.

kannst Du das auch belegen? Unser Ofenbauer war der meinung das ginge und wenn ich mich recht erinnere hat auch der Schornsteinfeger gemeint, dass das prinzipiell möglich aber nicht gut wäre. Das würde sich auch mit dem hier decken:
http://www.schornsteinfegerforum.de/thread.php?posti…

Weil wir 2 Züge haben, war mir das aber eigentlich egal. Deshalb erinnere ich mich auch nicht so genau an den Wortlaut des schwarzen Mannes.

Gruß,Niels

Hallo,

… und wenn ich mich recht erinnere hat auch der
Schornsteinfeger gemeint, dass das prinzipiell möglich aber
nicht gut wäre.

So habe ich das auch in Erinnerung, imho ging es da um die Notwendigkeit einer Rückschlagklappe, so dass bei unbenutztem Ofen keine Abgase durch den Ofen ins Zimmer gelangen können.
Aber auch bei mir war das nicht notwendig, da ein freier Zug zur Verfügung stand.
Natürlich kann es aber zusätzliche Beschränkungen für Gasheizungen oder allgemein Heizungsanlagen mit Zwangsluftzufuhr geben. Keine Ahnung, was im vorliegenden Fall nun wirklich vorliegt.
Und die Kostenfrage sollte das eigentlich auch nicht betreffen - die Kosten sollte immer der tragen, der sie verursacht.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo

da ich über 20 Jahre lang Häuser verkauft und auch über einen Bauträger gebaut habe, weiß ich, dass für Heizung und Kamin/Kachelofen 2 getrennte Züge vorhanden sein müssen. Diese können auch in einem Schornstein vorhanden sein.

Sollte sich die Gesetzeslage mittlerweile geändert haben ist mir das nicht bekannt. Wir haben vor 3 Jahren einen Kaminofen gekauft und dazu musste ein 2. Schornstein her.

Gruß

Hallo,

dafür hatte ich mich auch schon mal interessiert, das hängt aber von der Art der Gasheizung ab (atmosphärischer Brenner?), dem Schornsteinquerschnitt durch die Mehrfachbelegung und der Tauglichkeit des Schornsteins für Festbrennstoffe (Versottung, Rußbrand etc.).

Das kann nur der Schorni beantworten. Bei uns ging es nicht, weil der Schornsteinquerschnitt für Festbrennstoffe nicht ausreichte, an sonsten wäre es gegangen.

Es gibt offenbar Fälle, in denen das funktioniert:
http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=27063

VG
EK