Gewerbemietrecht

Hi Wer weiss was Mitglieder
Das Problem ist das jemand vor etwa drei Monaten ein Lager und Werkstadt gemietet hat und bis jetzt alles mündlich Abgesprochen wurde. Da das Lager aber noch nicht frei war wo er es brauchte hatte Ihm der Vermieter ein Zwischenlager angeboten, und Groß erklärt da passiere nichts. jetzt beim umzug in das Lager musste er feststellen das einiges durch Fremdeinwirkung gelitten hat. Der Vermieter wars natürlich nicht!!! So jetzt will der Vermieter den schlüssel von seinem lager, denn es ist sein gebäude und er müsse an den wasseranschluss.
Zur erklärung Lager für die Firma, Werkstadt für Hobby Motorräder (kann schon mal laut werden).
Dann hat er noch keinen Wasserzäler und keinen Strom (Zähler)obwohl das alles dabei ist. Und einen Stellplatz hat er auch noch, wo er wenn er an seinen Motorrädern schraubt mit seinem Wohnmobil Parkt und schon mal Übernachtet wenn er nicht fertig wurde was dem vermieter auch nicht Passt, obwohl er es Ihm gesagt habt. Lager 110m auf Bauernhof.
Also die Fragen wären:
Kann er Kündigen und wenn ja bis wann?
Muss er die Schäden Bezahlen?
Kann der mieter mit Mietkürzung drohen wegen Wasser, Strom? Muß nicht sein aber wenn es hart auf hart kommt.
Wie sieht es mit seinen Stellplatz aus wegen WOMO?
Hat der vermieter das recht auf den Schlüssel ?

Ich bedanke mich schon mal gans Herzlich für eure Hilfe

Mit sportlichen grüßen
Andreas

Hi,

Das Problem ist das jemand vor etwa drei Monaten ein Lager und
Werkstadt gemietet hat und bis jetzt alles mündlich
Abgesprochen wurde.

??? Erst gemietet und dann die Bedingungen geklärt?

Da das Lager aber noch nicht frei war wo
er es brauchte hatte Ihm der Vermieter ein Zwischenlager
angeboten, und Groß erklärt da passiere nichts.

nett, oder

jetzt beim
umzug in das Lager musste er feststellen das einiges durch
Fremdeinwirkung gelitten hat.

Beim Umzug kann immer etwas leiden…egal wohin.

Der Vermieter wars natürlich
nicht!!!

Der ist ja auch nicht umgezogen und war vermutlich nicht dabei.

So jetzt will der Vermieter den schlüssel von seinem
lager, denn es ist sein gebäude und er müsse an den
wasseranschluss.

Ist der Behelfsraum denn gemietet, oder nur überlassen?

Zur erklärung Lager für die Firma, Werkstadt für Hobby
Motorräder (kann schon mal laut werden).

Kann bei gewerbe schon mal vorkommen.

Dann hat er noch keinen Wasserzäler und keinen Strom
(Zähler)obwohl das alles dabei ist.

??? Wovon spricht der Frager?

Und einen Stellplatz hat
er auch noch, wo er wenn er an seinen Motorrädern schraubt mit
seinem Wohnmobil Parkt und schon mal Übernachtet wenn er nicht
fertig wurde was dem vermieter auch nicht Passt,

Wohnen war wohl nicht abgessprochen, der VM muß nicht alles dulden, schon gar nicht auf Kulanz.

obwohl er es
Ihm gesagt habt.

Hat der VM den zugestimmt?

Lager 110m auf Bauernhof.

??? In der Höhe? :wink:

Also die Fragen wären:
Kann er Kündigen und wenn ja bis wann?

??? Was steht den im Vertrag?

Muss er die Schäden Bezahlen?

WEr soll das nun beurteilen, sind ja keine Schäden geschildert.

Kann der mieter mit Mietkürzung drohen wegen Wasser, Strom?

Zahlt der M dafür?

Muß nicht sein aber wenn es hart auf hart kommt.

???

Wie sieht es mit seinen Stellplatz aus wegen WOMO?

Schlecht, weil wohnen in der BRD nur an gestimmten Orten vorgesehen ist. Parkplatz gehört nicht dazu.

Hat der vermieter das recht auf den Schlüssel ?

???

vlg MC

PS: Da wo ??? sind kann keiner hellsehen was gemeint wurde.
Vielleicht versetzt sich der Frager mal in die Position des Lesers.
Je präziser der Sachverhalt desto genialer die Antworten.