In wie weit kann man als Mieter seine Wohung wegen Unbewohnbarkeit aufgrund von z.b. Wasserschäden fristlos Kündigen. Gibt es hier bestimmt fristen die eingeahlten werden müssen oder reicht eine einseitige Mieterseitige Fristlose Kündigen des Mietverhältnisses aus ?
m.E. kann man wegen eines Wasserschadens erst mal gar nicht fristlos kündigen. Man könnte evtl. - unter Berücksichtigung aller fallspezifischen Fakten - die Miete einbehalten. Man hat aber dem VM die Gelegenheit zu geben den Mangel zu beseitigen. Gleichzeitig hat man evtl. eine Berechtigung Schadensersatz zu erhalten, etwa wenn man anderswo unterkommen muss und/oder die Möbel unterstellen oder neu beschaffen muss. Dazu müssten aber bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. § 536 ff des BGB gibt hierzu Auskunft.
In § 543 ist geregelt wann eine der beiden Vertragsparteien fristlos kündigen kann. Es heisst hier u.a.:
quote
§ 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich
fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter
Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der
Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des
Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung
des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,…
unquote
Wichtig wird hier wohl der Satz sein: …unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls,… Verschulden der Vertragsparteien …
Da kann man dann schon sehen, dass man nicht einfach mal so eben fristlos kündigen kann. Und zwar weder der Mieter noch der VM. Was ja auch gut so ist, denn auch ein Mieter würde sich ja nicht gerne mal eben rauswerfen lassen, wenn die Wa-Maschine ausgelaufen ist, oder?
Wichtig ist hier der Faktor, das die Wohnung als 1 Zimmer
Wohnung nach einem Vermieterseitig verursachten Wasserschaden
komplett Unbewohnbar ist.
Hmm, das Verschulden beim VM steht also felsenfest, also nicht vermutet. Der VM hat also ein Schuldbekenntnis abgelegt.
Dann wäre der Umstand unbewohnbar zu klären. Bilang gilt als unbewohnbar: Kein Wasser, null% Heizung, Wohnung nicht zugänglich.
Nicht zugänglich ist nicht gleich unbetretbar.
Mir war so als würde es hier ein Mieterseitiges
Kündigungsrecht geben das es ermöglicht die Wohnung firtslos
zu kündigen aufgrund der unbewohnbarkeit.
Dann müsste die Wohnung so ziemlich unter Wasser stehen…
also immer noch abgesoffen sein
Versuch macht klug, auch bei fristlosen Kündigungen, steiten kann man sich danach immer noch oder nicht, wenn man will.
Vielleicht stimmt der VM ja zu, weil dort eben viel herzurichten wäre. Also Bestätigung der fristlosen Kündigung verlagen.
Die Wohnung ist aufgrund des Abwasserschadens nicht bewohnbar für mindestens 3-4 Wochen da der Beton abgetragen werden muss aufgrund der Bakterien sowie der Durchnässung des Betons, hier ist eine Speziele Firma am Werk die die Schäden beseitigt.
Heist die Wohung ist nicht Bewohnbar, aufgrund Gesundheitlicher bedenken.
Es besteht schon ein Vormietvertag beim Mieter für eine neue Wohung die bezugsfertig ist.
Rechtlich muss der Mieter ja für die Zeit der Unbewohnbarkeit keine Miete an denn VM zahlen, heist das hier Theoretisch noch 2 Mieten fällig werden würden nachdem die Wohnung wieder Bewohnbar ist.
Hmm, gut. Ansonsten ist meist sogenannte höhere Gewalt vorhanden, für die der VM die Verantwortung übernimmt. Die Schuldfrage ist dann nicht erforderlich.
Die Wohnung ist aufgrund des Abwasserschadens nicht bewohnbar
für mindestens 3-4 Wochen da der Beton abgetragen werden muss
aufgrund der Bakterien sowie der Durchnässung des Betons, hier
ist eine Speziele Firma am Werk die die Schäden beseitigt.
Wo denn, in´der Wohnung? Es wäre einfach mal von Vorteil sich als Frager auch mal in die Situation des Antworters zu versetzen, hellsehen kann kaum einer…
Wegen durchnässten Beton wird dieser wohl kaum abgetragen. Eher wegen den Bakterien, wobei diee im Beton ohne nahrung absterben würden. Na ja, könnt auch so anfagen zu muffeln
Heist die Wohung ist nicht Bewohnbar, aufgrund
Gesundheitlicher bedenken.
??? s. o.
Es besteht schon ein Vormietvertag beim Mieter für eine neue
Wohung die bezugsfertig ist.
Vormietverträge kenne ich nicht. Entweder ist der Vertrag geschlossen oder nicht. Vielleicht geschlossen ist mir unbekannt.
Rechtlich muss der Mieter ja für die Zeit der Unbewohnbarkeit
keine Miete an denn VM zahlen,
richtig
heist das hier Theoretisch noch
2 Mieten fällig werden würden nachdem die Wohnung wieder
Bewohnbar ist.
??? Hellsehen? Wer was für wen, wann warum weswegen?
Hi, eine durch Abwasser/Fäkalien verunreinigte Wohnung ist schlichtweg unbewohnbar.
Da hier scheinbar niemand eine halbwegs vernünftige Antwort geben kann, empfehle ich diese Frage bei www.recht.de im Forum Mietrecht einzustellen.
MfG ramses90.