Was ist wenn man in der Abrechnung entdeckt das die osten für Hausmeister zu hoch sind,was darf man zurückfordern und wielange ?gibt es da verjährungsfristen oder so?
Das problem ist,der Hausmeister wohnt im Haus und nutzt denn Garten für sich selber,ist kaum zuhause und macht fast nichts,die gelben tonnen werden von denn Mietern rausgestellt und reperaturen werden von anderen firmen gemacht.
Was ist wenn man in der Abrechnung entdeckt das die osten für
Hausmeister zu hoch sind,was darf man zurückfordern und
wielange ?
Da kann man nicht einfach sagen: Das ist zu hoch und laut Gesetz fordere ich das zurück. Wenn da was nicht stimmt, dann widerspricht man und läßt sich die Belege zeigen.
Bleibt man uneins darüber, muss irgendwann ein Richter darüber entscheiden.
Die Frist für die Prüfung der Nebenkosten beträgt 12 Monate nach Erhalt.
Rückforderungen gesteht einem der Vermieter von sich aus zu oder man muss sie gerichtlich durchsetzen.
Gruß!
Horst