Hi,
angenommen, Partei „A“ (EG) und Partei „B“ (1.OG) besitzen ein
Zweifamilienhaus (welches sie im Vorjahr erworben haben) mit
ausgebautem Dachboden welcher von Partei/Mieter „C“ (durch den
Vorbesitzer vermietet) bewohnt wird.
Dann ist es ein Dreifamilienhaus! Schönreden oder Wunschdenken
kann für das Wohlbefinden gut sein, aber der 3. Mieter beweist
hier eindeutig etwas anderes.
okay, sollte nur geklärt werden wenn es dann ein 3-Familienhaus ist, so hat sich die Sache ziemlich zerschlagen
Das Haus ist sowohl steuerlich, als auch bauplantechnisch ein
Zweifamilienhaus.
Hmm, inwieweit steuerlich, da würde ich gern etwas dazu
lernen.
Kann ich jetzt auch nicht beantworten, so wurde es nur von „A“ erklärt, der aber leider derzeit nicht greifbar ist
Der Dachboden ist in den Bauplänen lediglich
als „Wohn und Schlafraum“ zur Wohnung im 1.OG eingetragen und
auch so von der zuständigen Verwaltungsbehörde abgenommen.
Wenn dies verändert wurde ist der Eigentümer dafür
verantwortlich.
Wer? Der Eigentümer der es verändert hat oder der, welcher es so gekauft hat
Der
Dachboden nutzt das gleiche Treppenhaus (klar eigentlich) wie
der Rest des Hauses und ist einzeln absperrbar.
Sonst wäre es unterm Dach auch keine abgeschlossenen Wohnung.
Da Mieter „C“ trotz friedlicher Absichten, seitens der
Parteien „A“ und „B“ beschlossen hat sich wie ein …
aufzuführen möchten „A“ und „B“ ihn nicht mehr im Haus haben.
Da ist das Mietrecht eindeutig. Der M darf wegen mangelnder
Sympathie nicht gekündigt werden.
Ist durchaus klar, steht auch nicht zur Debatte
Nun die Frage:
Können sich hier „A“ und „B“ auf §573a Abs. 1 BGB
(Zweifamilienhauskündigung) berufen, oder sieht der
Gesetzgeber die „Dachbodensituation“ dann doch schon als
Dreifamilienhaus an?
Der Ist-Zustand wäre entscheidend. Der Mieter C ist gut im
Vorteil, weil dieser den Eignern sogar vorwerfen kann u. U.
die Ämter hintergangen zu haben.
Nochmal, die Eigner haben das Haus so übernommen
Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen, mfg
Was soll da geholfen werden? Das Mietrecht brechen?
vlg MC
Die Klarstellung der Haussituation war Hilfe genug
PS: Mit ein wenig Menschenverstand…
Warum bieten A und B C nicht an, gegen Prämie auszuziehen?
Weil erst der Mieter in der Wohnung von „A“ gegen eine Prämie ausgezogen ist und „C“ nun meint, er könne sich an „A“ und „B“ schadlos halten wenn er sich daneben benimmt. Da „A“ und „B“ jedoch lieber die Hölle zufrieren lassen als „C“ eine „Prämie“ zu geben wird daraus nichts
Vielleicht braucht auch ein naher Verwanter eine Wohnung,
Stichwort Eigenbedarf.
„A“ und „B“ sind der Ansicht das dies nur das ALLERLETZTE Mittel sein darf, da das Instrument „Eigenbedarf“ zu häufig ausgenutzt wird und sich „A“ und „B“ nicht darauf herablassen wollen.