Liebe WWW-ler,
angenommen, man hätte eine Mietwohnung, die gerade leer steht.
Dürfte man diese als Ferienwohnung wochenweise vermieten?
So, wie die Wohnungen auf: www.fewo-direkt.de
Was wäre dabei zu beachten?
Gruß
Alex
Liebe WWW-ler,
angenommen, man hätte eine Mietwohnung, die gerade leer steht.
Dürfte man diese als Ferienwohnung wochenweise vermieten?
So, wie die Wohnungen auf: www.fewo-direkt.de
Was wäre dabei zu beachten?
Gruß
Alex
Hallo Alex,
erstens muss der Vermieter einverstanden sein, was man - entgegen der eigentlichen Vereinbarung - sonst noch mit der Wohnung machen will und zweitens ist das Finanzamt wohl auch an diesen Einnahmen interessiert.
Gruß!
Horst
Hallo Alex,
nein, man darf nicht, und besonders nicht regelmäßig und andauernd.
Diese Wohnungen auf die du ansprichst sind Eigentumswohnungen mit denen du als Eigentümer natürlich anders umgehen dafst.
Aber sogar hier gibt es teilweise Probleme mit der Eigentümergemeinschaft im Haus.
Also lieber die Finger davon
Gruß frau-langstrumpf
Liebe Frau Langstrumpf, Lieber Horst,
natürlich würde in diesem fiktiven Fall der Fragesteller auch der Eigentümer der Wohnung sein.
Gruß
Alexander