Hallo,
angenommen ein Paar teilt sich eine Genossenschaftswohnung. Einer der Partner ist jedoch erst seit ca. 2,5 Monaten in den Mietvertrag miteingetragen.
Nun trennt sich das Paar und der Partner, der erst nachträglich in die Wohnung eingezogen ist, möchte diese gerne behalten.
Gibt es hierfür eine Regelung, wie lange man in einen Mietvertrag (speziell bei Genossenschaftswohnungen) eingetragen sein muss, damit man diesen übernehmen kann bzw. reicht dieser Zeitraum bereits aus?
Bei Genossenschaften gelten sonst normalerweise immer Wartefristen für neue Anwärter.
Vielen Dank im Vorraus