Küchengerät nach Rohrverstopfung defekt

In einer Wohnung im 3. OG ist abends, ohne dass beim Mieter ein Wassergerät (Waschmaschine/Spülmaschine etc) lief, eine große Menge Wasser durch den Küchenspülenablauf nach oben gedrückt worden. Das liegt offenbar an einer Verstopfung das Abwasserrohrs. Das Wasser trat aus dem Spülbecken aus und überschwemmte einen großen Teil der Küche, unter anderem auch eine erst eine Woche alte Kaffeemaschine, die nun nicht mehr funktioniert.

Ist der Vermieter für Ersatz oder Reparatur der Kaffeemaschine haftbar zu machen?

Hallo Moritz,

das kommt darauf an, ob ein Verursacher für die Verstopfung ermittelt werden kann, oder nicht. Nur wenn kein schuldhaftes Verhalten eines Mieters zur Verstopfung geführt hat und deshalb auch keine Versicherung eines Mieters für den Schaden eintritt, muss der VM den Schaden übernehmen.

Gruß
Nita

Hallo Nita,

der Handwerker (Rohrreiniger) des angenommenen Falls hat nichts über ein Verschulden irgendeines Mieters verlautbaren lassen.

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