Wohnung gekündigt - ungültige Renovierungsklausel

Guten Tag,

wenn man eine Wohnung kündigt und der Vermieter verlangt eine
> komplette Renovierung, inkl. Neutapezierung. Im Mietvertrag steht,
> dass der Mieter bei Auszug die Wohnung vertragsgemäß im sauberen
> Zustand übergeben muss. Andererseits steht im Mietvertrag auch, dass
> der Mieter regelmäßig Schönheitsreparaturen fachgerecht vornehmen
> muss. Muss man nun renovieren ? Es gilt wohl auch, dass sich
> Formulierungen nicht widersprechen dürfen. In diesem Fall ‚sauber
> übergeben‘ und ‚regelmäßig renovieren‘.
Was gilt in diesem Fall ?

Hallo,

die von dir genannten Klauseln widersprechen sich nicht. Regelmäßige Instandhaltung der Wohnung hat mit der Übergabe in einem geordneten Zustand nix zu tun.

Insbesondere dann nicht, wenn - wie hier beschrieben - zwar regelmäßige Schönheitsreparaturen durchzuführen waren, Rückgabe aber nur im „sauberen“ Zustand zu erfolgen hat.

Allerdings hat ein VM das Recht einen solchen „sauberen“ Zustand zu erwarten. Wenn ein Mieter 20 Jahre eine Wohnung bewohnt, diese nie renoviert dann könnte es sein, dass der VM bei Auszug durchaus zu Recht darauf besteht, dass gewisse Instandsetzungen durchgeführt oder aber bezahlt werden, einfach weil nach 20 Jahren mit Sicherheit Bedarf besteht.

Ein Mieter muss im Zweifel bei Auszug nachweisen, dass er die mietvertraglich geregelten Schönheitsreparaturen durchgeführt hat.

Hat er dies getan, kann der VM nach der geschilderten Formulierung keine zusätzliche Auszugsrenovierung verlangen, sondern nur Schadensersatz für evtl. offensichtliche Mängel, Verschließen von Dübellöchern, schadhafte Tapeten ausbessern, evtl. übermäßige Macken in Böden reparieren etc.

Gruß
Nita