Reinheit bei Auszug des Untermieters aus 2er WG

Guten Tag, nehmen wir mal folgendes Szenario an:

A lebt seit einem Jahr in einer WG mit B. A hat Untermieterstatus und möchte ausziehen, bespricht dies mit den Vermietern, hat einen guten Nachmieter gefunden und vereinbart einen Übergabetermin.

Vor dem Übergabetermin streicht A die Küche und nur teilweise das eigene Zimmer, da dies schon ein Jahr zuvor gestrichen wurde. Dazu putzt A überall so gut es geht, auch Küche und Bad alleine ohne B’s Hilfe, da B nicht anwesend. Da B ja noch weiterhin in der Wohnung wohnen bleibt putzt A die wichtigsten stellen sehr gründlich, kontrolliert aber nicht jede Ecke, da A von der Annahme ausgeht, dass sie nur einen Anteil an der Reinheit zu leisten hat, und die Wohnung ja noch bewohnt ist von ihrem Mitbewohner.
A hat folgendes geputzt: Toilette, Becken, Dusche, Boden im Badezimmer(ausser hinter Waschmaschine und Wäschetruhe), alle Fenster mit Fensterbank innen und aussen(ausser Zimmerfenster von B), Kühlschrank, wobei A keine Zeit hatte abzutauen, den Herd, Spülbecken, den Boden ein bisschen gewischt, die Schranktüren(wobei eine vergessen)den halben Balkon, das Vorratskämmerchen.

Bei der Wohnungsübergabe bemängeln die Vermieter Staub hinter einer Wäschetruhe im Bad, in zwei Deckenlampen in Küche und Flur, die dem Hauptmieter B gehören, das nicht gewischte Kellerabteil, auf dem Hausordner und den nicht ausgewischten Schrank unter der Spüle(hat A leider vergessen). Ebenso die nicht gereinigten Rollläden, worauf A sofort ihre Rollläden putzt und ihren ANteil der restlichen Läden(nach Absprache mit den Vermietern). A’s Zimmer ist sauber und muss nur etwas nachgestrichen werden, da Streichflecken.
Die Vermieter machen Fotos von jeder Stelle und jedem Schaden. A macht sofort auf Schäden aufmerksam, die während Ihrer Mietzeit entstanden sind und glaubhaft, welche Schäden noch von der Vormieterin C stammen, wobei es damals keine ordentliche Abnahne gab, da X, ein Freund der Vermieter und derjenige, der die Wohnung abnehmen sollte, schnell wieder gehen wollte und nur kurz in jeden Raum Reingeschaut hat. A hat die damals entstandenen Schäden zu spät entdeckt und Hauptmieter B und die Vormieterin C gebeten, das unter sich auszumachen und zu melden. Beide haben nichts gemacht.
Die Vermieter haben den Reinheitszustand von Küche und Bad als schlecht und ungereinigt protokolliert, obwohl es nur einzelne schmutzige Stellen gab und man nur den Boden nochmal hätte wischen müssen.

Die Vermieter möchten vor Allem B für die Unreinheit zur Verantwortung ziehen, da er A nicht geholfen habe und vor allem er als Hauptmieter für die Instandhaltung verantwortlich sei. Sie ziehen sogar eine Gesamtreinigung in Betracht, die von einem Reinigungsinstitut gemacht werden soll.
Es gab zwei Zeugen, die Nachmieterin D und der Vater von A, die beide bestätigen, dass die Vermieter übertrieben reagiert haben und eine gute Grundreinheit festgestellt haben.

A fragt sich nun:

Wie sauber hätten die gemeinschaftlichen Räume bei der Abgabe sein müssen, wenn alle Gegenstände des Mitbewohners und Hauptmieters B noch drin stehen?

Hätte B genauso helfen müssen, alles Abgbefertig zu machen?

Kann der Vermieter eine Gesamtreinigung beantragen, wenn die Verunreinigung eigentlich überhaupt nicht stark ist bzw. der Mieter es selbst noch machen kann?

Gibt es eine Frist, auf die der Mieter Recht hat, wenn er seine Bereitschaft, selbst alles zu reinigen deutlich macht?

Wie schnell muss der Vermieter die Kosten allfälliger Schäden dem ausgezogenen Mieter vorlegen und wie lange darf er die Kaution zurückbehalten?

Für den Fall, dass der Vermieter die Kaution nicht auf einem speziellen Kautionskonto deponiert hat, sondern auf seinem eigenen behalten hat - was sollte der Mieter tun?

Kann der Vermieter die Kaution zurückbehalten bis er die Nebenkostenabrechnung davon abgezogen hat?

Herzlichen Dank für hilfreiche Antworten!

Paperflower!

Der Blödsinn tut ja schon weh beim Lesen! Ich nehme mal an ihr seid alle Lehramtsanwärter oder was?

Der Untermieter übergibt seinen Bereich schlichtweg in ordentlichem Zustand. Da brauchen die anderen gar nicht erst zu hoffen, dass jemand ihre angeschimmelten Frikadellen aus dem Kühlschrank entsorgt.

Und wenn dann noch jemand auf die Idee kommt, eine Putzfirma zu engagieren, um die ganze WG a la RTL aufzuspülen, dann soll er das bitte selber zahlen.

Das ganze Gequake würde vermutlich nicht einmal ein Anwalt annehmen. Also seht zu, wie ihr das selbst geregelt kriegt.

Da zieht man einfach aus und läßt die Schnattergänse hinter sich, wenn das nicht anders geht.

Gruß!

Horst