Anfangsrenovierung und Instandhaltung

Guten Tag,
angenommen in einem Mietvertrag finden sich wirksame Klauseln zu Schönheitsreperaturen, aber auch bei der Beschreibung des Wohnungszustandes bei Einzug folgender Satz: „Der Mieter renoviert die Räume selber“ -
ist damit die Pflicht zur Anfangsrenovierung gegeben und macht damit die laufenden Renovierungspflichten unwirksam?

Herzlichen Dank!
Kurt

Hi,

angenommen in einem Mietvertrag finden sich wirksame Klauseln
zu Schönheitsreperaturen, aber auch bei der Beschreibung des
Wohnungszustandes bei Einzug folgender Satz: „Der Mieter
renoviert die Räume selber“ -
ist damit die Pflicht zur Anfangsrenovierung gegeben

nein

und macht
damit die laufenden Renovierungspflichten unwirksam?

nein

vlg MC

PS: Wie kommt der Frager darauf?