Guten Tag,
angenommen in einem Mietvertrag finden sich wirksame Klauseln zu Schönheitsreperaturen, aber auch bei der Beschreibung des Wohnungszustandes bei Einzug folgender Satz: „Der Mieter renoviert die Räume selber“ -
ist damit die Pflicht zur Anfangsrenovierung gegeben und macht damit die laufenden Renovierungspflichten unwirksam?
angenommen in einem Mietvertrag finden sich wirksame Klauseln
zu Schönheitsreperaturen, aber auch bei der Beschreibung des
Wohnungszustandes bei Einzug folgender Satz: „Der Mieter
renoviert die Räume selber“ -
ist damit die Pflicht zur Anfangsrenovierung gegeben
nein
und macht
damit die laufenden Renovierungspflichten unwirksam?