Wasserrohrbruch und Wandschäden

Hallo Community!

Nehmen wir mal den folgenden Fall an:

Ein Mieter (x) hat ein defektes Wasserrohr im Badezimmer, was im Rahmen von Ursachenforschung durch den Vermieter entdeckt wurde, da es beim Mieter (y) schon „durchregnete“.

Der Vermieter hat also in Eigenregie beim Mieter (x) und Mieter (y) die Wand aufgestemmt und das defekte Rohr selber getauscht. Bei beiden geschädigten Mietern wurde kein Hausrat beschädigt, sondern lediglich Mauersteine und Fliesen entfernt.

Nun zum Problem, die Hausratversicherung des Mieters (x), bei dem das Wasser durch das defekte Rohr nach unten sickerte, weigert sich einen Schaden zu übernehmen, da ja kein Hausrat beschädigt wurde. Der Vermieter weigert sich aber auch den Schaden an den Wänden auszubessern, da es gem. seinen Angaben die Sache der Hausratversicherungen der Mieter sei.

Mieter (x) ist nun etwas ratlos, weil einen solchen Schaden kannte er bisher nicht (da es dessen erste eigene Wohnung ist!). Wer ist dafür haftbar zu machen, das die Sachäden (die Ausbesserung der Wand, bei Mieter (x) und (y)) beseitigt werden und wie könnten man dem formal und korrekt „Nachdruck“ verleihen?

Bitte helft Mieter (x), der schon am verzweifeln ist. :frowning:
Grüße
aus Köln

Hallo

Wer hat denn den Schaden verursacht? Der Mieter? Beim bohren, Nageln? Wenn ja dann ist es eher ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Mieters.

Ohne Verursacher, also Alterung oder falsche Montage etc. sollte der Vermieter für die Kosten aufkommen.

Gruss vonsales

Nein, der Vermieter hat alles in Eigenregie aufgestemmt und ausgebessert, bis auf die Wand. Aus der Wand klafft nun ein Riesen Loch, auf das man direkt auf die Wasserrohre blicken kann.

Der Schaden ist nicht durch den Mieter entstanden, sondern durch ein defektes Wasserrohr, welches infolge von Kalkablagerung geborsten ist.

Gruss
Totti77

Hi,

Nehmen wir mal den folgenden Fall an:

Ein Mieter (x) hat ein defektes Wasserrohr im Badezimmer, was
im Rahmen von Ursachenforschung durch den Vermieter entdeckt
wurde, da es beim Mieter (y) schon „durchregnete“.

soweit so schlecht

Der Vermieter hat also in Eigenregie beim Mieter (x) und
Mieter (y) die Wand aufgestemmt und das defekte Rohr selber
getauscht.

Da darf der VM.

Bei beiden geschädigten Mietern wurde kein Hausrat
beschädigt, sondern lediglich Mauersteine und Fliesen
entfernt.

Also ist doch ein Schaden entstanden.

Nun zum Problem, die Hausratversicherung des Mieters (x), bei
dem das Wasser durch das defekte Rohr nach unten sickerte,
weigert sich einen Schaden zu übernehmen, da ja kein Hausrat
beschädigt wurde.

Klar, hier würde ein Haftpflichtvers. einspringen.

Der Vermieter weigert sich aber auch den
Schaden an den Wänden auszubessern, da es gem. seinen Angaben
die Sache der Hausratversicherungen der Mieter sei.

Hier irrt der VM, es springt eine haftpflichtversicherung ein. Beim verschulden dem M die vom M, soweit vorhanden. WEnn M nicht schuld, dann die Gebäudehaftpflichtversicherung, wenn vorhanden.

Mieter (x) ist nun etwas ratlos, weil einen solchen Schaden
kannte er bisher nicht (da es dessen erste eigene Wohnung
ist!). Wer ist dafür haftbar zu machen,

s. o.

das die Sachäden (die
Ausbesserung der Wand,

Vielleicht muß die Wand noch offen bleiben, damit das Bauwerk austrocknen kann.

bei Mieter (x) und (y)) beseitigt
werden und wie könnten man dem formal und korrekt „Nachdruck“
verleihen?

Die Schuldfrage klären?
WEnn M nicht schuld ist, dann eine Mängelanzeige an den VM richten mit der Aufforderung zur Beseitigung.

Bitte helft Mieter (x), der schon am verzweifeln ist. :frowning:
Grüße
aus Köln

vlg MC

PS: So wie es aussieht nimmt der VM an, das der M schuld ist und lässt sich wohl nicht davon abbringen.

Wenn mit dem VM weiterer Streß vermieden werden soll, einfach mal nachfragen was der VM sich als Ausbesserung vorstellt. Vielleicht ist dies billig selber zu machen. Andernfalls droht das gesamt Programm mit Streß, Gericht und teuer usw.