Hallo Community!
Nehmen wir mal den folgenden Fall an:
Ein Mieter (x) hat ein defektes Wasserrohr im Badezimmer, was im Rahmen von Ursachenforschung durch den Vermieter entdeckt wurde, da es beim Mieter (y) schon „durchregnete“.
Der Vermieter hat also in Eigenregie beim Mieter (x) und Mieter (y) die Wand aufgestemmt und das defekte Rohr selber getauscht. Bei beiden geschädigten Mietern wurde kein Hausrat beschädigt, sondern lediglich Mauersteine und Fliesen entfernt.
Nun zum Problem, die Hausratversicherung des Mieters (x), bei dem das Wasser durch das defekte Rohr nach unten sickerte, weigert sich einen Schaden zu übernehmen, da ja kein Hausrat beschädigt wurde. Der Vermieter weigert sich aber auch den Schaden an den Wänden auszubessern, da es gem. seinen Angaben die Sache der Hausratversicherungen der Mieter sei.
Mieter (x) ist nun etwas ratlos, weil einen solchen Schaden kannte er bisher nicht (da es dessen erste eigene Wohnung ist!). Wer ist dafür haftbar zu machen, das die Sachäden (die Ausbesserung der Wand, bei Mieter (x) und (y)) beseitigt werden und wie könnten man dem formal und korrekt „Nachdruck“ verleihen?
Bitte helft Mieter (x), der schon am verzweifeln ist. 
Grüße
aus Köln