Guten Tag, es geht um eine 1-Zi-Whg die als Hobbyraum angemietet wurde, ausdrücklich nicht zu Wohnzwecken lt Mietvertrag. Jetzt wird das Mietshaus modernisiert und die Kosten auch auf den einen Strang des Hauses in dem alles Hobbýräume sind (Klo im Treppenhaus und kein Bad)umgelegt. Neue Fenster, Fassadendämmung, Dachbodendämmung, neue Heizungsanlage.
Meine Frage: der Wohnwert des Hobbyraums wird m.E. ja nicht verbessert weil es ja keine Wohnung ist. Außerdem gibt es 2 Hauptaußenwände die nicht gedämmt werden und unter dem Raum ist ein alter Stall im EG und es deshalb wird es wohl auch mit der Dämmung der einen Seite nicht wärmer werden.
Muß die Mieterhöhung (von 65,- auf 114,- NettoKalt) deduldet werden?
Herzlichen Gruß
frau-langstrumpf
Guten Tag,
Morgen,
es geht um eine 1-Zi-Whg die als Hobbyraum
angemietet wurde, ausdrücklich nicht zu Wohnzwecken lt
Mietvertrag. Jetzt wird das Mietshaus modernisiert und die
Kosten auch auf den einen Strang des Hauses in dem alles
Hobbýräume sind (Klo im Treppenhaus und kein Bad)umgelegt.
Neue Fenster, Fassadendämmung, Dachbodendämmung, neue
Heizungsanlage.
Meine Frage: der Wohnwert des Hobbyraums wird m.E. ja nicht
verbessert weil es ja keine Wohnung ist. Außerdem gibt es 2
Hauptaußenwände die nicht gedämmt werden und unter dem Raum
ist ein alter Stall im EG und es deshalb wird es wohl auch mit
der Dämmung der einen Seite nicht wärmer werden.
Muß die Mieterhöhung (von 65,- auf 114,- NettoKalt) deduldet
werden?
es wurde eine Modernisierung durchgeführt. Die Kosten hierfür sind umlagefähig. Daraus ergibt sich die Mietanpassung. Was in welchem Umfang saniert/Wärmegedämmt entscheidet alleine der VM.
Herzlichen Gruß
frau-langstrumpf
Grüße
Hi,
Guten Tag, es geht um eine 1-Zi-Whg die als Hobbyraum
angemietet wurde, ausdrücklich nicht zu Wohnzwecken lt
Mietvertrag.
ja und?
Jetzt wird das Mietshaus modernisiert und die
Kosten auch auf den einen Strang des Hauses in dem alles
Hobbýräume sind (Klo im Treppenhaus und kein Bad)umgelegt.
Neue Fenster, Fassadendämmung, Dachbodendämmung, neue
Heizungsanlage.
Das ist zulässig.
Meine Frage: der Wohnwert des Hobbyraums wird m.E. ja nicht
verbessert weil es ja keine Wohnung ist.
Eine Modernisierung gilt auch für Nichtwohngebäude.
Außerdem gibt es 2
Hauptaußenwände die nicht gedämmt werden und unter dem Raum
ist ein alter Stall im EG und es deshalb wird es wohl auch mit
der Dämmung der einen Seite nicht wärmer werden.
Den Umfang bestimmt der VM.
Muß die Mieterhöhung (von 65,- auf 114,- NettoKalt) deduldet
werden?
Nein, ab Ankündigung der Maßnahmen bestand ein fistloses Sonderkündigungsrecht.
Zudem kann nach Fristsetzung des Arbeitsbeginn fristgerecht gekündigt werden. Die Modernisierung tritt erst nach Beendigung der Arbeiten oder ggf. zum Stichtag in Kraft.
Wenn eine Kündigung nicht in Frage kommt, ist im Nachhinein nichts mehr zu machen und die Erhöhung gilt.
Herzlichen Gruß
frau-langstrumpf
vlg MC
PS: Die Heizungskosten könnten billiger werden.