Nehmen wir mal an, dass ein Heizungsdienst nach Erneuerung der Ablesegeräte unter anderem in der Wohnung von Frau S. mehrmals in kurzen Abständen die Anbringung nachbessern muss, da sich zwei der Geräte immer wieder vom Heizkörper lösen und runterfallen. Am Ablesetermin weist eines der beiden Geräte den Wert „0“ aus, was für den Verbrauch eines ganzes Jahres nicht stimmen kann und Frau S. äußert die Vermutung, das Gerät sei mittlerweile wahrscheinlich defekt. Der Ableser äußert, er würde die Sache weitergeben, aber wie so oft, passiert natürlich nichts.
Ein Jahr später weist das gleiche Gerät einen Wert aus, der neunmal so hoch ist, wie der durchschnittliche Verbrauch in den letzten Jahren. Aus diesem Anlass ruft Frau S. den Heizungsdienst an und erklärt die Sache. Dort wird ihr mitgeteilt, dass das Gerät offensichtlich defekt ist und baldmöglichst ausgetauscht wird.
Zwei Wochen später kommt ein freiberuflicher Angestellter, der sich bei dem Heizungsdienst ein wenig zu seiner Rente dazu verdient und vorher KfZ-Mechaniker war und tauscht das besagte Gerät aus. Er wirft einen Blick auf das alte Gerät und behauptet, er könne keinen Defekt feststellen, würde es aber an die Heizungsfirma weitergeben, man würde sich dann in den nächsten Wochen bei mir melden.
Einen Monat später erhält Frau S. eine Rechnung in Höhe von 90 Euro mit dem Vermerk „Der Mitarbeiter vor Ort konnte keinen Defekt feststellen, der Austausch der Geräte erfolgte auf Wunsch der Kundin!“
Verwundert über die Rechnung ruft Frau S. wieder den Heizungsdienst an. Dort wird ihr wieder bestätigt, dass die angezeigten Werte des Geräts ungewöhnlich sind. Da aber der Mitarbeiter, der das Gerät ausgetauscht hat, vor Ort keinen Defekt feststellen konnte, solle Frau S. den Rechnungsbetrag doch bitte binnen einer Woche begleichen.
hier liegt eindeutig ein Defekt des Gerätes vor, denn allein die Tatsache, dass der Verbrauch 9 x so hoch ist wie sonst, zeigt, das Gerät zeigt falsch an. Vorausgesetzt, das Heizverhalten der Mieterin hat sich nicht gravierend geändert.
Man sollte schriftlich mitteilen, dass man nicht bereit ist diese Rechnung zu zahlen und dies entsprechend begründen.
Was hat denn die Mieterin bezüglich der angeblich zu hohen Verbräuche gemacht?
hier liegt eindeutig ein Defekt des Gerätes vor, denn allein
die Tatsache, dass der Verbrauch 9 x so hoch ist wie sonst,
zeigt, das Gerät zeigt falsch an. Vorausgesetzt, das
Heizverhalten der Mieterin hat sich nicht gravierend geändert.
Man sollte schriftlich mitteilen, dass man nicht bereit ist
diese Rechnung zu zahlen und dies entsprechend begründen.
Was hat denn die Mieterin bezüglich der angeblich zu hohen
Verbräuche gemacht?
Die Mieterin hat sich telefonisch mit dem Heizungsdienst in Verbindung gesetzt. Dort wurde ihr gesagt, dass das Gerät auf ihren Wunsch hin überprüft werden könnte, die Kosten dafür müsse aber sie selbst tragen. 99% der Geräte würden diesen Test allerdings bestehen, ein Defekt sei also mehr als unwahrscheinlich. Der Grund für den neunfachen Verbrauchswert sei also eher ihr eigenes Verschulden.
hier liegt eindeutig ein Defekt des Gerätes vor, denn allein
die Tatsache, dass der Verbrauch 9 x so hoch ist wie sonst,
zeigt, das Gerät zeigt falsch an. Vorausgesetzt, das
Heizverhalten der Mieterin hat sich nicht gravierend geändert.
Man sollte schriftlich mitteilen, dass man nicht bereit ist
diese Rechnung zu zahlen und dies entsprechend begründen.
Was hat denn die Mieterin bezüglich der angeblich zu hohen
Verbräuche gemacht?
Die Mieterin hat sich telefonisch mit dem Heizungsdienst in
Verbindung gesetzt. Dort wurde ihr gesagt, dass das Gerät auf
ihren Wunsch hin überprüft werden könnte, die Kosten dafür
müsse aber sie selbst tragen. 99% der Geräte würden diesen
Test allerdings bestehen, ein Defekt sei also mehr als
unwahrscheinlich. Der Grund für den neunfachen Verbrauchswert
sei also eher ihr eigenes Verschulden.
Vielleicht sollte mal der alte Ablesewert und der neunfache übermittelt werden.
alles weiter ist Spekulation im Trüben…
Wenn vorher nur 1 Strich war und nun 9 Striche angeführt werden, ist die Reaktion der Firma verständlich.
Vielleicht sollte mal der alte Ablesewert und der neunfache
übermittelt werden.
alles weiter ist Spekulation im Trüben…
Wenn vorher nur 1 Strich war und nun 9 Striche angeführt
werden, ist die Reaktion der Firma verständlich.
Der durchschnittliche Verbrauch der letzten Jahre lag immer zwischen 200 und 250 Verbrauchseinheiten und ist der Heizungsfirma auch bekannt. Dass der Heizkostenverteiler für 2008 satte 1700 Verbrauchseinheiten anzeigt, liegt nach Vermutung der besagten Firma an dem kalten Winter.
Die Mieterin war allerdings von Oktober bis März beruflich im Ausland, die Wohnung wurde in dieser Zeit nicht beheizt. Die Verbauchswerte der übrigen Geräte sind alle niedrigere Werte als in den Vorjahren.
Die Heizungsfirma schließt einen Defekt des Gerätes aus, da der Techniker vor Ort es an das Ablesegerät anschließen konnte. Eine weitere Überprüfung sei nicht vorgesehen. Der Rechnungsbetrag für den Austausch sowie die Kosten für die Verbrauchseinheiten seien von der Mieterin zu akzeptieren.
Die Mieterin erklärte daraufhin, Widerspruch gegen den Rechnungsbetrag einzulegen und verlangt eine richtige Überprüfung. Die Reaktion des Mitarbeiters war, dass er sich mit Schmarotzern auskennen würde und unterstellte der Mieterin, die gesamte Wohnung nur mit dem Badezimmerheizkörper geheizt zu haben.
Als die Mieterin sich den Namen des Mitarbeiters am Telefon notieren wollte, legte dieser einfach auf.