rückwirkende mietminderung wegen baulärm

hallo!

ich habe hier shcon viel über mietminderung gelesen aber mein problem ist spezieller.

angenommen im geschoß über mir wird seit 4 monaten gebaut und ich hab zum eintritt des baulärms (der sehr erheblich ist) keine mängelanzeige an den vermieter geschickt. der vermieter hat nicht auf den ausbau der wohnung hingewiesen, sodass ich dachte der lärm würde nach einigen tagen geschichte sein. dies ist aber nicht so. also habe ich auch erstmal den lärm warscheinlich zu utmütig ertragen. nun ist es aber zu viel und ich möchte die miete rückwirkend mindern. geh dies in diesem fall? denn der vermieter ist ja durchaus in kennntnis des mangels. er ist nunmal der auftraggeber.

ich hoffe auf hilfe. danke

hallo!

Morgen,

ich habe hier shcon viel über mietminderung gelesen aber mein
problem ist spezieller.

angenommen im geschoß über mir wird seit 4 monaten gebaut und
ich hab zum eintritt des baulärms (der sehr erheblich ist)
keine mängelanzeige an den vermieter geschickt. der vermieter
hat nicht auf den ausbau der wohnung hingewiesen, sodass ich
dachte der lärm würde nach einigen tagen geschichte sein. dies
ist aber nicht so. also habe ich auch erstmal den lärm
warscheinlich zu utmütig ertragen. nun ist es aber zu viel und
ich möchte die miete rückwirkend mindern. geh dies in diesem
fall? denn der vermieter ist ja durchaus in kennntnis des
mangels. er ist nunmal der auftraggeber.

zunächst sollte man Sich die FAQ lesen, hier sollten fiktive Sachen behandelt werden, deswegen sollte man in der dritten Personen schreiben und den letzten Satz weglassen.

Prinzipiell sind Mietminderungen wegen Lärm möglich.
Aber Rückwirkend ohne Mängelanzeige mit Frist zur Beseitigung geht nichts.

ich hoffe auf hilfe. danke

Grüße