Nebenkostenabrechnung u. Kaution

Kann ein Vermieter die anfallenden Nebenkosten von der Kaution abziehen?
Beispiel: Abrechnungszeitraum ist Oktober 08 bis September 09. Nun zieht man aber schon zum 31.05 aus, der Vermieter verlangt aber dennnoch die Nebenkosten für die Monate Juni bis September u möchte diese von der Kaution abziehen! Darf er das?

Hallo

Da eine gesamte Heizperiode ja schon geheizt wurde, die Vorauszahlung aber auch über die Sommermonate gezahlt werden, würden die bisherigen Heizungsabschläge nicht ausreichen um die gesamten Kosten der letzten Heizperiode zu decken. (Auch Klima berücksichtigen)

Eine endgültige (Zwischen)Abrechnung ist in den meisten Fällen nur möglich wenn die Verbräuche aller Mietparteien bekannt sind. Also im Oktober. Es dürfte Rechtens sein wenn sich der Vermieter absichern will. Zuviel einbehaltene Beträge muss der Mieter allerdings nach der endgültigen Abrechnung zurückbekommen. Oder nachzahlen.

Gruss von sales

Hi, wurde der Auszug durch eine fristgerechte Kündigung zum 31.05.09
bewirkt?
MfG ramses90.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]