angenommen die Kaltwasseruhr war nur bis Dezember 2007 geeicht. Der Verbrauch wird für die Nebenkosten aber noch über diese Uhr ermittelt. Bestehen Möglichkeiten die Nebenkosten zu kürzen? Wenn ja wieviel und auf welcher Grundlage?
angenommen die Kaltwasseruhr war nur bis Dezember 2007
geeicht. Der Verbrauch wird für die Nebenkosten aber noch über
diese Uhr ermittelt. Bestehen Möglichkeiten die Nebenkosten zu
kürzen? Wenn ja wieviel und auf welcher Grundlage?
auch ein Zähler, dessen Eichmarke abgelaufen ist, kann immer noch richtig messen. Wie will der Mieter beweisen, daß dem nicht so ist?
Wenn der Verbrauch 2008 nicht wirklich eklatant vom Verbrauch 2007 abweicht, sollte der Mieter die Nebenkostenabrechnung akzeptieren und nicht wegen ein oder zwei m³ Wasser Streit mit dem Vermieter suchen.
Und nächstesmal eher das Ende der Eichfrist reklamieren!
die Dinger zählen ja eh nur den relativen Verbrauch am Gesamten. Wenn es bei A um 5 % daneben liegt, dann liegt es das bei B wohl auch. Und Gerichte finden schonmal 25 % Abweichungen vom Hauptzähler als tolerabel.
Ich würde einfach beim Vermieter anmahnen, dass die Eichung abgelaufen ist.
Wegen ein paar m³ Wasser zu streiten macht nur das Verhältnis zum Vermieter kaputt. Abgesehen davon, darf der Vermieter das Auswechseln der Zähler auf die Nebenkosten umlegen, letztendlich zahlt man das Erneuern also selber. Ob der Zähler nun 6 oder 8 Jahre alt ist dürfte an seinem Funktionieren nicht so viel ändern.
angenommen die Kaltwasseruhr war nur bis Dezember 2007
geeicht.
Also für das gesamt Jahr 2007.
Der Verbrauch wird für die Nebenkosten aber noch über
diese Uhr ermittelt. Bestehen Möglichkeiten die Nebenkosten zu
kürzen?
Also für 2008 in 2009.
Wenn ja wieviel und auf welcher Grundlage?
Bislang gibt es imho dazu keine Urteile.
Wer Spaß an Prozessen und einen verstimmte VM hat, sollte bei passenden Kleingeld den Rechtsweg beschreiten. (Wenn sich überhaupt für diese lächerliche Steitsumme ein Anwalt findet.)
Auf jeden Fall wird dann die Miete teurer, erstens weil der Austausch als Moderniseirung gilt und auf die Miete umgelegt wird.
Zweitens könnte der verstimmte VM auf die Idee kommen alle 15 Monate die Miete auf den Mietenspiegel anzupassen (nur bei Mieten ohne Staffel etc). Auch Badmodernisierungen würden zu dulden sein…
Es gibt M, die den VM einen damit auswischen wollen. Doch was kann der M damit gewinnen?
Hier ein Spruch dazu: Der VM ist noch nie wegen einen M ausgezogen…