Mieter X hat eine Wohnung angemietet. Während der Wohnungsübergabe ist X aufgefallen, das die Fenster voller weißer Farbspritzer sind. Da X allerdings gedacht hat, dass sich diese leicht wegputzen lassen wurde dieser Mangel nicht im Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt. Beim ersten Fensterputzen hat X nun festgestellt, dass sich die Farbspritzer nicht wegwischen lassen, da die Farbe irgendwie in den Zwischenraum der Doppelverglasung gelangt ist.
Kann X diesen nun versteckten Mangel irgendwie noch nachträglich in das Wohnungsübergabeprotokoll mitaufnehmen und eventuell auch eine Aussbesserung des Schadens verlangen.
Klar kann er das. Schon aus eigenem Interesse sollte er das tun, um nicht am Ende des Mietverhältnisses auch noch dafür verantwortlich gemacht zu werden.
Beim ersten
Fensterputzen hat X nun festgestellt, dass sich die
Farbspritzer nicht wegwischen lassen, da die Farbe irgendwie
in den Zwischenraum der Doppelverglasung gelangt ist.
Wenn es übliches Doppelglas ist, also Isolierverglasung, dann muss es wohl ein Produktionsfehler sein. Die Scheiben sind rundherum versiegelt, luftdicht, im inneren ist meist ein isolierendes Gas.
Ist es nicht doch evtl. von aussen und nur sehr fest drauf, eingebrannt o.ä.?
Man kann eigentlich anstellen, was man will, aber ohne extrem grobe Beschädigung der Fensters kriegt man keine Farbspritzer zwischen die Scheiben.
Ich würde es sofort melden, damit der Vermieter sich drum kümmert. Evtl. hat er ja auch noch Gewährleistungsansprüche.
da die Farbe irgendwie
in den Zwischenraum der Doppelverglasung gelangt ist.
ist mit Doppelverglasung ein Zweischeibenfenster gemeint, bei dem sich die beiden Teile durch Betätigung einer Verriegelung trennen lassen? Sonst kann da gar keine Farbe reinkommen. Und wenn es sich um ein derartiges, zu öffnendes Doppelfenster handelt, aknn man die Farbspritzer relativ leicht mit einem Ceranfeldschaber entfernen.
Gruß
loderunner