Wohnungsanmietung in Privatinsolvenz

A hat sich Wohnung angesehen hat Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit der letzten 5 Jahre ihre Gehaltsabrechnungen abgegeben sowie die Schufaklausel unterschrieben. Nun holt sich die Wohnungsgesellschaft nur Schufa bei Ungereimtheiten darunter fällt A nicht. Der Mietvertrag soll am 20.06 unterschrieben werden und A die Schlüssel ausgehändigt werden.A wurde auch nicht nach Schulden oder dergleichen gefragt, ist aber im letzten jahr der Inso. Muß A ungefragt Auskunft über die Inso erteilen. A hat noch nie Mietschulden gehabt

Danke

Hallo

wenn A keine Selbstauskunft abgeben musste und darin die Inso verschwiegen hat - alle Mieten immer pünktlich gezahlt und A weiß, dass er dies auch in Zukunft tun kann - warum?

Gruß

A hat sich Wohnung angesehen hat Bescheinigung über
Mietschuldenfreiheit der letzten 5 Jahre ihre
Gehaltsabrechnungen abgegeben sowie die Schufaklausel
unterschrieben. Nun holt sich die Wohnungsgesellschaft nur
Schufa bei Ungereimtheiten darunter fällt A nicht. Der
Mietvertrag soll am 20.06 unterschrieben werden und A die
Schlüssel ausgehändigt werden.A wurde auch nicht nach Schulden
oder dergleichen gefragt, ist aber im letzten jahr der Inso.
Muß A ungefragt Auskunft über die Inso erteilen. A hat noch
nie Mietschulden gehabt

Die einzige Angabe, die ein Interessent unaufgefordert abgeben muss, ist wenn der Kostenträger ein Amt ist (zb. Sozial und oder Harzt4 Fall). Alle anderen Anagaben sind freiwillig, sollten welche gemacht werden müssen diese aber richtig sein. Sonst kann wegen arglistiger Täsuchung sofort firstlos gekündigt werden.

Danke

Grüße

Moin,
wobei bei einem M der sich in die Gemeinschaft einfügt, den VM nicht mit Mietminderungen und Forderungen überschüttet und regelmäßig seine Miete bezahlt, es ziemlich abwegig ist, dass der VM auf die Suche nach einem Kündigungsgrund geht.

vnA

Wie gesagt A ist kein Mietnormade. Wird von den letzten 3 Vermietern schriftlich als mehr als zuverlässig bezeichnet. Beschwerden nur dann wenn was gravierendes kaputt geht. Es geht nur darum um die Privatinso.
Vielen Dank für die Antworten

Hi,

Die einzige Angabe, die ein Interessent unaufgefordert abgeben
muss, ist wenn der Kostenträger ein Amt ist (zb. Sozial und
oder Harzt4 Fall). Alle anderen Anagaben sind freiwillig,
sollten welche gemacht werden müssen diese aber richtig sein.

Hmm, mir ist bekannt, dass ein Insolvenzverwalter (auch bei privater) bei einem neuen MV sich meldet und für seinem Klientel eine Mitteilung an den VM schreibt. Dazu müßter der Insolvente den neuen MV an seinen Insolvenzberater mitgeteilt haben.
ansonsten:

Sonst kann wegen arglistiger Täsuchung sofort firstlos
gekündigt werden.

Imho ist einer im Insolvenzverfahren verpflichtet seine Zahlungsunfähigkeit bei Rechtsgeschäften mit laufenden Verpflichtungen vorher dem Vertragspartner mit zu teilen.
(gilt auch bei Firmen)
Desweitern muss der Insolvente diese Rechtsgeschäfte seinen I-Verwalter mitteilen und ggf. eine Zustimmung dafür bekommen.

vlg MC

PS: Weiss jemand mehr zu diesem Thema?