Guten Tag,
bei einer Wohnungsübergabe fiel dem Vermieter auf, dass eine relativ große „Kitsche“ in der Tür (ca. 15 Jahre alt) war. Die Tür musste für den Neumieter ausgetauscht werden. Der Vermieter fodert nun die Erstattung der neuen Tür (75 EUR) und der Montage (70 EUR). Ist es auch hier nicht so, dass nur der Zeitwert der 15 Jahre alten Tür ersetzt werden muss? Wenn ja, welche Kosten würden dann entstehen?
Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.