Hallo zusammen,
ich muss zugeben dass die Juristerei nicht gerade mein Lieblingsthema ist. Daher bin ich bei solchen Fragen nicht besonders sattelfest. Ich nehme mal an für einen Experten dürfte meine Frage leicht zu beantworten sein.
Soweit mir bekannt ist, hat ein Vermieter 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums Zeit die Nebenkosten Endabrechnung zu machen.
Nun habe ich folgende Fragen :
Ist es richtig, dass ein Vermieter bis zum 31.12.2009 Zeit hat, die Nebenkosten Endabrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 an den Mieter zu übergeben?
Unter welchen § und (oder) Gerichtsurteilen kann man sich da genauer informieren.
Ich bedanke mich schon jetzt, für die sicher hilfreichen Antworten und wünsche noch einen schönen restlichen Feiertag.
Gruß Horst
Hallo
steht im Mietrecht und deine Annahme ist richtig.
Gruß
Hallo,
Ist es richtig, dass ein Vermieter bis zum 31.12.2009 Zeit
hat, die Nebenkosten Endabrechnung für den Zeitraum vom
01.01.2008 bis 31.12.2008 an den Mieter zu übergeben?
Ja, sh Irene-Maries Antwort.
Unter welchen § und (oder) Gerichtsurteilen kann man sich da
genauer informieren.
BGB § 565 Vereinbarungen über Betriebskosten Abs.3
[…] Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. […]
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
Gruß
Wawi
Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten. Das war genau das was ich gesucht habe.
Also nochmals Danke.
Gruß Horst
Vorsichtig, die Antworten sind aber falsch.
Im Gesetz steht Abrechnungszeitraum und nicht Jahresende.
Gruß
Liber Groby,
wer lesen kann und so weiter …
Vorsichtig, die Antworten sind aber falsch.
Im Gesetz steht Abrechnungszeitraum und nicht Jahresende.
Zitat aus dem UP:
Endabrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2008
Also fällt das Ende des Abrechnungszeitraums logischerweise mit dem Jahresende zusammen.
Somit sind die Antworten sowas von richtig … Mann oh Mann.
Gruß
Wawi
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erstmal
"es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. "
zweitens: hier wird von Zeitraum gesprochen, nicht davon, was vertraglich vereinbart ist. So allgemein das man immer den Zeitraum nehmen muss stimmt das halt nicht. Lass dich da nicht von dem Wort Endabrechnung täuschen.
gruss