Wasserzähler in der Mietwohnung

Hallo, wir bewohnen eine 4-Z. Mietwohnung ohne eigenen Wasserverbrauchszähler, es wird lt. Mietvertrag der Wasser/Abwasser-
verbrauch auf qm umgelegt.
Ich habe vor längerem gehört, das der Gesetzgeber 2010 oder 2011
die eigenen Wasseruhren in d. Wohnung vorschreibt.
Da ich der Meinung bin, das die anderen Mieter im Haus mehr Wasser verbrauchen als wir, frage ich euch, ob jemand den Termin weiss?

Gruss
Akki

Hallo,

Hallo

wir bewohnen eine 4-Z. Mietwohnung ohne eigenen
Wasserverbrauchszähler, es wird lt. Mietvertrag der
Wasser/Abwasser-
verbrauch auf qm umgelegt.
Ich habe vor längerem gehört, das der Gesetzgeber 2010 oder
2011
die eigenen Wasseruhren in d. Wohnung vorschreibt.
Da ich der Meinung bin, das die anderen Mieter im Haus mehr
Wasser verbrauchen als wir, frage ich euch, ob jemand den
Termin weiss?

mir ist kein Termin hierzu bekannt. Problem ist nun das jede Abrechnung, ausser der Verbrauchsanhängingen, irgednwo unfair ist. Bei Neubauten sind Wasserzähler vorgeschrieben.
Problematisch ist es bei Atltbauten, ein wasserzähle zun installieren heisst ein neues Bad, und das ist sehr teuer…

Gruss
Akki

Grüße

Hi, Deine Annahme ist nur zum Teil richtig.
Ein höchstrichterliches Urteil besagt, dass nur, wenn in allen Wohneinheiten Wasseruhren sind, verbrauchsmässig abgerechnet werden muss. Ist das nicht der Fall kann der VM weiterhin Qm oder Köpfe mässig abrechnen.
Alerdings führt d. Qm Abrechnung oft zu extremer Ungerechtigkeit. Evtl. bringt da ja ein Aufklärungsgespräch mit dem VM einen pro Kopf Abrechnungsmodus.
MfG ramses90.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo ramses90,

Hi, Deine Annahme ist nur zum Teil richtig.
Ein höchstrichterliches Urteil besagt, dass nur, wenn in allen
Wohneinheiten Wasseruhren sind, verbrauchsmässig abgerechnet
werden muss. Ist das nicht der Fall kann der VM weiterhin Qm
oder Köpfe mässig abrechnen.

Hast du die Quelle für dieses höchstrichterliche Urteil griffbereit?
Ich google schon seit Tagen danach…aber find nix…

Gruss Sid

Hallo,

Hast du die Quelle für dieses höchstrichterliche Urteil
griffbereit?
Ich google schon seit Tagen danach…aber find nix…

bitte erkläre mir, warum es tagelang dauern soll, um 3 Stichworte in google einzutippen: BGH-Urteil Mietrecht Wasseruhr?

Gruß Gudrun

Hi,

ich weiss nur, dass bei Einbau solcher Wasseruhren, die Nettomieten erhöht werden dürfen. Da gibt es sogar schon Gerichtsurteile zu.
Wir haben auch in einer frisch sanierten Wohnung keine eigene Wasseruhr. Soll aber später eingebaut werden, damit man die Miete erhöhen kann. Tolle Sache, nicht!?

Gruss

DL

Hallo Akki,

wir hatten in unserer Wohnanlage eine ähnliche Diskussion (da ging es um die Nachrüstung von Kaltwasserzählern, Warmwasserzähler waren schon da).

Ein wichtiger Punkt hierbei waren die Abrechnungskosten. Wasserzähler müssen alle 5 Jahre (Warmwasser) bzw. 6 Jahre (Kaltwasser) erneuert werden.

Insbesondere kaltes Wasser ist (auch wenn man das über das Wasser berechnete Abwasser berücksichtig) ziemlich billig. Du musst Dir also überlegen, ob es Dir 20 Euro im Jahr wert ist, Deine Wasserrechnung von ca. 100 Euro im Jahr centgenau zu bekommen. Du müsstest hier schon gut 20% weniger Verbrauchen als die anderen, sonst zahlst Du drauf.

Viele Grüße

Lumpi

Hi,http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Urteil v. 12.03.08, VIII ZR 188/07.
MfG ramses90.

Hi,http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Urteil v. 12.03.08, VIII ZR 188/07.
MfG ramses90.

Vielen Dank für den Link. Bei meiner Suche hab ich wohl die falschen Suchworte verwendet.

Gruss Sid