Vermietung einer Wohnung als WG

Liebe Forum-Teilnehmer,

es soll eine Wohnung an zwei relativ junge befreundete Mädels vermietet werden. Diese wollen als WG einziehen. Zu zweit können sie die Miete problemlos zahlen, wenn aber nach einem Streit o.ä. eine ausziehen will, kann die Miete von einer definitiv nicht mehr gezahlt werden.
Wie, also mit welchen Satz, könnte sich der Vermieter im Mietvertrag vor dann entstehenden Zahlungsrückständen schützen, wenn eine Mieterin auszieht?

Danke vielmals im Voraus!

Beste Grüße

Ewa

Beide sollen Hauptmieter sein, dann kann eine nicht einfach so kündigen. Man kann es nur gemeinsam.

Beide sollen Hauptmieter sein, dann kann eine nicht einfach so
kündigen. Man kann es nur gemeinsam.

Hallo Olaf,

vielen Dank für die wirklich blitzschnelle Antwort!

Beste Grüße

Ewa