Liebe Forum-Teilnehmer,
es soll eine Wohnung an zwei relativ junge befreundete Mädels vermietet werden. Diese wollen als WG einziehen. Zu zweit können sie die Miete problemlos zahlen, wenn aber nach einem Streit o.ä. eine ausziehen will, kann die Miete von einer definitiv nicht mehr gezahlt werden.
Wie, also mit welchen Satz, könnte sich der Vermieter im Mietvertrag vor dann entstehenden Zahlungsrückständen schützen, wenn eine Mieterin auszieht?
Danke vielmals im Voraus!
Beste Grüße
Ewa