Hallo allerseits,
gegeben sei ein Mieter M und ein Vermieter V. M wohnt im 3FH des V, in dem auch V selbst wohnt. M hat einen Hund, der ausdrücklich im Mietvertrag erlaubt ist. Im Laufe der Zeit ist V aufgefallen, dass die Wohnungstür von M eigentlich keine Wohnungstür ist, sondern eine Innentür. Da der Hund des M ab und zu bellt, und das ganze in den Flur schallt, denkt er sich, er kann die Tür von innen mit etwas Schaumstoff und Kunstlederüberzug dämmen (klappt natürlich nicht). Der Hinweis des M, es wäre doch wohl besser, die Dämmung aussen zu machen, wird abgeschlagen.
Des Mieter’s Hund fühlt sich nun berufen, an der Tür hochzuspringen, dabei verhaken sich seine Krallen auf ca 2/5 der Höhe und er zerreisst - aufgrund der minderen Qualität des Kunstleders- das Kunstwerk des Vermieters (sprich: 3/5 sind noch in Takt, 2/5 zerstört).
Keine Frage: M muss dafür wohl haften.
Offene Frage: Muss M die gesammte Tür neu verkleiden oder reicht es aus, die Tür in gleicher Qualität bis zur Hälfte auszubessern?
Gruss
norsemanna