Hund und Haustür

Hallo allerseits,

gegeben sei ein Mieter M und ein Vermieter V. M wohnt im 3FH des V, in dem auch V selbst wohnt. M hat einen Hund, der ausdrücklich im Mietvertrag erlaubt ist. Im Laufe der Zeit ist V aufgefallen, dass die Wohnungstür von M eigentlich keine Wohnungstür ist, sondern eine Innentür. Da der Hund des M ab und zu bellt, und das ganze in den Flur schallt, denkt er sich, er kann die Tür von innen mit etwas Schaumstoff und Kunstlederüberzug dämmen (klappt natürlich nicht). Der Hinweis des M, es wäre doch wohl besser, die Dämmung aussen zu machen, wird abgeschlagen.

Des Mieter’s Hund fühlt sich nun berufen, an der Tür hochzuspringen, dabei verhaken sich seine Krallen auf ca 2/5 der Höhe und er zerreisst - aufgrund der minderen Qualität des Kunstleders- das Kunstwerk des Vermieters (sprich: 3/5 sind noch in Takt, 2/5 zerstört).

Keine Frage: M muss dafür wohl haften.

Offene Frage: Muss M die gesammte Tür neu verkleiden oder reicht es aus, die Tür in gleicher Qualität bis zur Hälfte auszubessern?

Gruss
norsemanna

Hallo,

Der Hinweis
des M, es wäre doch wohl besser, die Dämmung aussen zu machen,
wird abgeschlagen.

Der Hinweis entbehrt auch jeglicher physikalischer Grundlage. Diese ‚Schallisolation‘ funktioniert in beiden Fällen nicht.

Keine Frage: M muss dafür wohl haften.

Ja, sicher. Mit der Wirksamkeit der Isolierung hat der Schaden ja gar nichts zu tun.

Offene Frage: Muss M die gesammte Tür neu verkleiden oder
reicht es aus, die Tür in gleicher Qualität bis zur Hälfte
auszubessern?

Der Schaden muss so beseitigt werden, dass der Geschädigte hinterher das gleiche hat wie vorher. ‚Verdienen‘ soll er nicht daran.
Gruß
loderunner (ianal)

Hi,

Der Hinweis des M, es wäre doch wohl besser, die Dämmung aussen zu machen,
wird abgeschlagen.

Der Hinweis entbehrt auch jeglicher physikalischer Grundlage.
Diese ‚Schallisolation‘ funktioniert in beiden Fällen nicht.

es war ja auch kein Hinweis dahingehend. Aussen aber hätte der Hund niemals die Chance gehabt, diese „Schallisolation“ zu zerstören …

Gruss
norsemanna

Hallo,

es war ja auch kein Hinweis dahingehend. Aussen aber hätte der
Hund niemals die Chance gehabt, diese „Schallisolation“ zu
zerstören …

Da hast Du natürlich völlig recht, das hatte ich offensichtlich falsch verstanden.
Gruß
loderunner (ianal)

Hi,

gegeben sei ein Mieter M und ein Vermieter V. M wohnt im 3FH
des V, in dem auch V selbst wohnt. M hat einen Hund, der
ausdrücklich im Mietvertrag erlaubt ist. Im Laufe der Zeit ist
V aufgefallen, dass die Wohnungstür von M eigentlich keine
Wohnungstür ist, sondern eine Innentür.

Bislang gibt es keine verbindliche Normung für Wohnungseingangstüren.

Da der Hund des M ab
und zu bellt, und das ganze in den Flur schallt, denkt er
sich, er kann die Tür von innen mit etwas Schaumstoff und
Kunstlederüberzug dämmen (klappt natürlich nicht).

„Er“ ist hier der VM?
Innen braucht der M so eine unprofessionelle Vorrichtung imho nicht zu dulden.
WEnn der M aber einmal zugestimmt hat, kann diese Regelung nur mit Zustimmung des VM verändert werden.

Der Hinweis
des M, es wäre doch wohl besser, die Dämmung aussen zu machen,
wird abgeschlagen.

Kann man verstehen, schon wegen der Anmutung.

Des Mieters Hund fühlt sich nun berufen, an der Tür
hochzuspringen, dabei verhaken sich seine Krallen auf ca 2/5
der Höhe und er zerreisst - aufgrund der minderen Qualität
des Kunstleders- das Kunstwerk des Vermieters (sprich: 3/5
sind noch in Takt, 2/5 zerstört).

Dann sollte die Hundehalterhaftpflichtversicherung schnellstens informiert werden.

Keine Frage: M muss dafür wohl haften.

Gegenfrage: Wenn der Hund die Tür direkt beschädigt hätte, würde der Halter auch dafür haften?

Offene Frage: Muss M die gesammte Tür neu verkleiden oder
reicht es aus, die Tür in gleicher Qualität bis zur Hälfte
auszubessern?

Ein Reparatur müsste reichen. Am besten den VM von der Beschädigung und diesen Mangel informieren, das ist sowieso Mieterpflicht. Dann am besten beraten, was am besten wäre. Vielleicht kommen ja auch andere Lösungen in betracht.

vlg MC